Ist das Jobcenter verpflichtet, Kindern aus Hartz-IV-Familien ein iPad bezahlen, das im Schulunterricht genutzt wird? Die Eltern einer Tochter, die in eine „iPad-Klasse“ geht, hatten geklagt. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat jetzt ein Urteil gefällt. In einer brisanten Nebenfrage wird der Schule „Rechtsbruch“ vorgeworfen.
Auch vor der Schule macht die Digitalisierung nicht Halt. Vielerorts sind Computer oder Tablets sogar Voraussetzung, um am Unterricht teilzunehmen. Für einkommensschwache Familien wird das zum Problem, denn ein modernes Neugerät kann gut und gerne mal mehrere Hundert Euro kosten. Die Eltern einer Sechstklässlerin wollten die Kosten für das iPad ihrer Tochter vom Jobcenter zurückerstattet bekommen – und scheiterten jetzt.
Gericht gibt Jobcenter Recht: Eltern müssen iPad selbst zahlen
Nachdem sich das Jobcenter weigerte, die 460 Euro für das iPad zu übernehmen, zogen die Eltern vor Gericht. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen gab aber dem Grundsicherungsträger recht, wie Golem berichtet. Laut Gericht müssten die Kosten für Digitalgeräte aus dem Regelbedarf von Hartz IV gedeckt werden, denn zum Erreichen des Schulabschlusses sei ein iPad nicht notwendig. Ein Mehrbedarf ergebe sich daher nicht, urteilten die Richter. Der Revisionsweg steht offen.
Vorausgegangen war offenbar ein Fehler, denn die Eltern schickten ihre Tochter freiwillig in eine sogenannte „iPad-Klasse“, bei der das Apple-Tablet im Unterricht verwendet wird. Nachdem die Schule den Eltern mitteilte, dass sie das iPad selbst beschaffen müssten, wurde ein iPad für die Tochter gekauft – in der Annahme, dass das Jobcenter die Kosten übernehmen würde. Das bot aber lediglich ein Darlehen an, was die Eltern ablehnten und vor Gericht gingen.
Die neuen Funktionen von iPadOS 14:
Apple darf nicht bevorzugt werden
In seinen Urteilsausführungen kritisierte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen auch den Schulträger, da dieser keine Leihgeräte für Schüler bereitstelle, die aus einkommensschwachen Familien kommen. Auch die Tatsache, dass es explizit ein iPad sein muss, wurde gerügt. Die Bevorzugung von Apple sei „Rechtsbruch“, da die Schule aus öffentlichen Mitteln finanziert werde und sie damit zur Neutralität verpflichtet sei.