Die Freude über das iPhone 14 hält sich in der Bundeshauptstadt derzeit in Grenzen. Ein übergroßes Werbeplakat mit dem Apple-Smartphone versperrt den Mietern eines Hauses in Berlin-Charlottenburg die Sicht aus der eigenen Wohnung. Sonnenlicht? Gibt’s nicht mehr.
Grundsätzlich ist es durchaus üblich, dass Baugerüste übergangsweise auch für Werbemaßnahmen genutzt werden. Nicht anders in Berlin. Doch was die Bewohner des Hauses in der Kantstraße derzeit miterleben müssen, hat dann doch noch eine andere Qualität (Quelle: RBB).
iPhone-Werbung versperrt Mietern seit Monaten die Sicht
Seit Monaten nun versperrt da eine riesige Plakatwand die Sicht der Bewohner und raubt ihnen das Tageslicht. Wird’s draußen dunkel, geht zeitweise dafür die Außenbeleuchtung an und die Werbung wird noch angestrahlt. Im Grunde steht das Gerüst für eine Dachsanierung da – eigentlicher Zeitraum vom 08.11.2021 bis 31.08.2022. Doch noch immer stehen das Gerüst und auch die Werbewand und die Arbeiten haben noch nicht einmal begonnen. Die Werbewand wird stattdessen nur mit wechselnden Motiven belegt. Aktuell zu sehen das iPhone 14 von Apple in Übergröße.
Legal ist eine solche Werbefläche in Berlin maximal sechs Monate im Jahr. Von den Betreibern gab es zwar einen Antrag auf Verlängerung, doch der wurde abgelehnt. Ergo: Das Werbeplakat hängt dort gegenwärtig illegal. Der Charlottenburger Stadtrat bestätigt, der Werbetreibende halte sich nicht an geltende Regeln. Zitat: „Wir sind dabei, das Verwaltungsverfahren zu betreiben, aber diese Verfahren brauchen eben ihre Zeit.“ Konkret wird dem Betreiber Zeit gegeben, das Plakat zu entfernen, geschieht dies nicht, wird es behördlich angeordnet. Erst danach wird irgendwann mal ein Bußgeld verhängt.
Apples aktuelle Modellpalette:
Warum hängt das da?
Hintergrund: Derartige Werbeflächen sind für die Betreiber eine lukrative Einnahmequelle. Oftmals lassen sich so etwaige Mietminderungen für den Zeitraum von Renovierungen ausgleichen. Doch wie in diesem Fall liegt von Fall zu Fall der Verdacht nahe, dass Bauarbeiten nur vorgeschoben werden, um letztlich Werbeflächen aktiv anbieten zu können. Auf Nachfrage des RBB wollte die zuständige Hausverwaltung diesen Verdacht nicht kommentieren und reagierte auf mehrere Anfragen nicht.