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Ist der fette Gewinn bei „Wer wird Millionär“ eigentlich steuerfrei?

Hält das Finanzamt die Hand auf, nachdem ihr bei „Wer wird Millionär“ abgeräumt habt? (© IMAGO / epd)
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Nur die wenigsten Spieler schaffen es bei „Wer wird Millionär“, sich bis zur letzten Frage durchzuschlagen und mit dem absoluten Maximum an Preisgeld nach Hause zu gehen. Aber ist man nach dem Gewinn wirklich Millionär? Oder sollten die Gewinner lieber doch ein paar Hunderttausend Euro für den Fiskus zurückhalten?

Wer wird Millionär: Das Preisgeld ist steuerfrei

15 Fragen trennen die Spieler bei „Wer wird Millionär“ vom Maximalgewinn. Die meisten Teilnehmer, die es überhaupt erstmal in die Show schaffen müssen, müssen sich mit deutlich weniger Preisgeld zufriedengeben und gehen mit einem mittleren fünfstelligen Euro-Betrag nach Hause. Immer noch ein hübsches Sümmchen! Aber was bleibt eigentlich davon übrig, wenn noch Steuern fällig werden?

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In diesem Fall können wir Entwarnung geben. Wie das Unternehmen hinter der Steuer-Software „WISO Steuer“ (bei Amazon anschauen) buhl auf der hauseigenen Webseite zu Protokoll gibt, müssen die Gewinner bei „Wer wird Millionär“ nicht damit rechnen, dass ihnen das Finanzamt den Gewinn durch die Steuern schmälert. „Der Gewinn aus der Quiz-Sendung ist steuerfrei, da er mit einem Lottogewinn gleichstellt wird“ – heißt es im Detail.

Auch Günther Jauch gab vor ein paar Jahren in einem Interview zu verstehen, dass seines Wissens nach noch keiner der Gewinner das Preisgeld versteuern musste (Quelle: t-online).

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Folge „Wer wird Millionär“ verpasst? Kein Problem! Auf RTL+ könnt ihr die vergangenen Folgen ab Herbst 2024 wieder gucken. Was euch der Service sonst noch bietet, erfahrt ihr im Video:

RTL+: Trailer zum Streaming-Portal

WWM & Co.: Steuerbefreiung gilt nicht für alle Preisgelder

Das Preisgeld aus „Wer wird Millionär“ bildet hierbei jedoch eine Ausnahme. Gewinnen etwa Teilnehmer einer Koch- oder Reality-Show ein stolzes Sümmchen, müssen sie dieses Geld sehr wohl versteuern, da sie in diesem Fall eine in einem Vertrag festgelegte Leistung erbringen. Die entsprechende Siegesprämie muss dann unter „sonstige Einkünfte“ in der Steuererklärung angegeben werden.

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Gut zu wissen: Das gilt nicht nur für Geldprämien. Auch Sachgüter müssen auf diese Weise versteuert werden – auch wenn es sich dabei beispielsweise nur um eine Reise und nicht gleich ein neues Auto oder ein Haus handelt.

Wer regelmäßig Steuern vorauszahlt, sollte darauf jetzt besonders Acht geben:

Mit anderen Worten: Wer bei „Wer wird Millionär“ gewinnt, kann seinen Gewinn problemlos verprassen, ohne Angst haben zu müssen, dass ihm das Finanzamt eines Tages die Tür eintritt. Habt ihr hingegen ein Preisgeld oder eine Prämie in einer anderen Show gewonnen, solltet ihr einen Teil davon lieber auf die hohe Kante legen, um auf Nummer sicher zu gehen.

Unser Ratschlag: Im Zweifel meldet ihr euch einfach bei eurem örtlichen Finanzamt und fragt einfach mal nach oder sucht Rat bei einem Steuerberater.

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