Wer im EU-Ausland gegen Verkehrsregeln verstößt, muss künftig öfter mit Konsequenzen rechnen. Das Europaparlament hat neue Richtlinien verabschiedet, die eine effektivere Verfolgung von Verkehrssündern über Ländergrenzen hinweg ermöglichen sollen.
EU-Parlament verschärft Jagd auf Verkehrssünder
Verkehrssünder, die in einem anderen EU-Land Verstöße begehen, können künftig leichter belangt werden. Das EU-Parlament hat dazu neue Regeln verabschiedet, die eine effektivere grenzüberschreitende Verfolgung und Ahndung von Verkehrsdelikten ermöglichen sollen.
Im Mittelpunkt steht dabei eine verstärkte Zusammenarbeit der EU-Staaten bei der Ahndung von Verkehrsverstößen. Ein verbessertes Amtshilfeverfahren hilft dabei, Informationen besser auszutauschen. Verkehrsteilnehmer müssen innerhalb von elf Monaten nach dem Verstoß in ihrer eigenen Sprache über den Vorfall informiert werden – und über die Möglichkeit zur Berufung.
Die EU hat auch die Liste der Vergehen erweitert, die eine grenzüberschreitende Verfolgung nach sich ziehen. Neu hinzugekommen sind Delikte wie gefährliches Parken und Überholen, Fahrerflucht und das Missachten durchgezogener Linien. Diese Maßnahmen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleisten.
Um die Daten der EU-Bürger besser zu schützen und Betrug vorzubeugen, dürfen private Unternehmen nicht beim Eintreiben von Bußgeldern helfen (Quelle: EU-Parlament).
Nicht in allen EU-Ländern wird die elektronische Parkscheibe akzeptiert:
Neuer Bußgeldvertrag mit der Schweiz
Unabhängig von den neuen EU-Regeln haben Deutschland und die Schweiz ein neues Bußgeldabkommen geschlossen. Es tritt am 1. Mai 2024 in Kraft. Das Abkommen sieht vor, dass Verkehrssünden grenzüberschreitend im jeweils anderen Land vollstreckt werden können. Es gilt allerdings eine Bagatellgrenze von 70 Euro beziehungsweise 80 Schweizer Franken. Insbesondere in der Schweiz wird diese Grenze aber schnell erreicht, da die Bußgelder dort oft deutlich höher ausfallen als in Deutschland.