Bürger können nicht zur Abgabe von Fingerabdrücken gezwungen werden: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die Fingerabdruckpflicht für Personalausweise vorerst ausgesetzt. Ein größeres Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof dürfte erst später für Klarheit sorgen.
Urteil: Keine Fingerabdruckpflicht beim Perso
Seit August 2021 ist die Abgabe von Fingerabdrücken beim Ausstellen neuer Personalausweise in Deutschland Pflicht. Sie werden auf einem internen RFID-Chip gespeichert. Zuvor war der Vorgang noch freiwillig. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden, dass Bürger zumindest vorläufig nicht zur Abgabe von Fingerabdrücken gezwungen werden können.
Konkret steht in der einstweiligen Anordnung, dass Behörden dem Bürger einen auf ein Jahr befristeten Personalausweis „ohne die Abnahme von dessen Fingerabdrücken ausstellen“ muss. Die Pflicht dazu zweifelt das Gericht „erheblich“ an. Die zuständige Behörde kann gegen den Beschluss noch Beschwerde einlegen (Quelle: heise online).
Hintergrund des Streits ist eine Klage der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage gegen die Auflage zur Fingerabdruckabnahme und dem zugrundeliegenden EU-Gesetz. Zuerst hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Dezember 2021 Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bestimmung festgestellt. Anschließend wurde der Europäische Gerichtshof befragt, der sich nun mit dem Fall beschäftigt.
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Fingerabdruck im Perso: EuGH beginnt Verfahren
Am 14. März 2023 fand vor dem Europäischen Gerichtshof eine erste Verhandlung im Verfahren statt. Dabei wurde unter anderem die 90-Tage-Frist zwischen der Erhebung von Fingerabdruckdaten in Behörden und ihrer vorgeschriebenen Löschung diskutiert.
Nach Angaben von Digitalcourage hat einer der Richter bereits darauf aufmerksam gemacht, dass der europäische Gesetzgeber alleine durch die Einführung neuer Sicherheitsbestimmungen auch neue Sicherheitslücken geschaffen hat. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht festgelegt.