Die US-Verbraucherschutzbehörde CPSC hat Amazon eine klare Ansage gemacht: Der Konzern darf die Verantwortung nicht einfach auf Drittanbieter abwälzen. Amazon muss für gefährliche Produkte geradestehen und sie ordnungsgemäß zurückrufen – egal, wer sie bei Amazon verkauft hat.
Amazon: Rückrufpflicht für gefährliche Produkte
Amazon hat von der amerikanischen Consumer Product Safety Commission (CPSC) eine klare Ansage erhalten: Der Konzern muss nun auch als gefährlich eingestufte Produkte von Drittanbietern aktiv zurückrufen. Sie aus dem Amazon-Sortiment zu entfernen, reicht nicht aus (Quelle: CPSC).
Die CPSC wirft Amazon vor, beim Rückruf potenziell gefährlicher Produkte nicht gründlich genug vorgegangen zu sein. Dazu gehören fehlerhafte Kohlenmonoxid-Detektoren, Haartrockner mit Stromschlaggefahr und leicht entflammbare Kinderschlafanzüge.
In seinen Mitteilungen an die Kunden habe Amazon die Gefahren heruntergespielt, so die Behörde. Dort sei nur von einem „potenziellen Sicherheitsproblem“ die Rede.
Amazon sieht das anders und erklärt, bei Produktrückrufen schnell zu handeln und betroffene Artikel sofort aus dem Sortiment zu nehmen. Zudem habe man eine eigene Rückrufseite eingerichtet, auf der Kunden alle wichtigen Informationen finden. Der Konzern will gegen die Entscheidung der CPSC Berufung einlegen.
Der Streit ist nicht neu: Bereits 2021 hatte die CPSC Amazon verklagt, um den Konzern zu umfassenden Rückrufaktionen zu zwingen. Damals argumentierte Amazon, nicht für Produkte von Drittanbietern verantwortlich zu sein.
Das solltet ihr bei Amazon-Rücksendungen beachten:
Rückrufe: Konsequenzen für Online-Marktplätze
Die Entscheidung der CPSC könnte weitreichende Folgen haben – nicht nur für Amazon, sondern für alle großen Online-Marktplätze. Sie zeigt, dass Plattformen für die Sicherheit aller auf ihren Seiten verkauften Produkte verantwortlich gemacht werden können. Ganz unabhängig davon, ob diese direkt von ihnen oder von Drittanbietern stammen.