Statt einem Smartphone liegt im Versandkarton einfach nur eine Packung Mehl – dreister geht's wohl kaum! Das Geld ist trotzdem weg und schuld daran ist die falsche Bezahlmethode. Die Polizei warnt eindringlich.
Polizei warnt vor Kleinanzeigen-Betrug per Nachnahme
Was für ein Fail, im Karton ist nur Mehl. Das Polizeipräsidium Trier berichtet von einer frechen Betrugsmasche, die auf der Verkaufsplattform Kleinanzeigen (vormals bekannt als „eBay Kleinanzeigen) abgezogen wird (Quelle: Pressemitteilung). Die Masche basiert auf Nachnahme als Bezahlmethode:Bei den bislang unbekannten Tätern wurden Mobilfunkgeräte erworben. Dabei wurde den Käufern die Bezahlung der Ware bei der Zustellung aufgedrängt. Der Paketbote kommt, wird bezahlt (Bar oder Karte) und zieht dann weiter. Zuhause wird die Lieferung in Ruhe geöffnet – dann kommt der Schock. In den gemeldeten Fällen befand sich im Paket lediglich ein Kilogramm Mehl statt des bestellten Handys. Das Geld ist weg, denn „eine Rückbuchung ist im Nachgang nicht mehr möglich“, so die Polizei.
Bei der Zahlung per Nachnahme wird euch die bestellte Ware persönlich vom Paketboten ausgehändigt. Die eigentliche Bezahlung wird mit ihr oder ihm abgewickelt. Anders als bei anderen Bezahlarten müsst ihr also nicht vorab bezahlen, sondern begleicht die Rechnung direkt an der Haustür. Der Haken an der Sache: Ihr könnt vor Übergabe und Bezahlung das Paket nicht schon mal öffnen und prüfen. Fazit der Polizei Trier: Nachnahme ist „keine sichere Bezahlmethode“.
Bezahlung per Nachnahme: Verbraucherzentrale weist auf Risiken hin
Auch die Verbraucherzentralen warnen seit Jahren vor den Risiken, die Bezahlung per Nachnahme mit sich bringt. Viele sehen beim Onlineshopping den Geschwindigkeitsvorteil und entscheiden sich deshalb für Nachnahme. Klar, denn der Verkäufer muss nicht erst auf den Geldeingang warten, sondern kann die Ware praktisch ohne Zeitverzögerung auf den Weg schicken. Das Risiko liegt dann allerdings bei den Kundinnen und Kunden, die dem Verkäufer einen Vertrauensvorschuss gewähren müssen. „Faktisch bestellt der Verbraucher hier dennoch auf Vorkasse, denn er kann nicht sicher sein, dass die bestellte Ware auch tatsächlich im Paket ist“, erläutert Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. „Der Empfänger hat an der Haustür kein Recht darauf, die bestellte Ware zu prüfen.“