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Knallhart-Ansage von Apple: Wer in einer Gewerkschaft ist, geht leer aus

Gewerkschaftsmitglieder sollen bei Apple von Vorteilen ausgeschlossen werden. (© IMAGO / Michael Gstettenbauer)
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Apple möchte seinen Mitarbeitern in den USA bald zusätzliche Bildungs- und Gesundheitsleistungen anbieten. Wie sich jetzt herausstellt, profitieren davon nicht alle Angestellten: Wer in einer Gewerkschaft ist, erhält nichts. Apple sei schlicht nicht in der Lage, ihnen Vergünstigungen anzubieten.

Apple: Keine Vorteile für Gewerkschaftsmitglieder

Apple hat seine Mitarbeiter in den USA über neue Bildungs- und Gesundheitsleistungen informiert, die diese in Zukunft kostenlos erhalten werden. Was sich wie eine positive Nachricht anhört, hat für manche Angestellte einen Haken. Wer gewerkschaftlich organisiert ist, erhält keinen der Vorteile. Apple zufolge sei der Konzern einfach nicht in der Lage, Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder anzubieten. Tarifverhandlungen stünden im Weg.

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Die allermeisten Apple-Mitarbeiter in den USA sind nicht in einer Gewerkschaft. Lediglich Angestellte eines einzigen Stores in Towson im Bundesstaat Maryland haben sich entschlossen, Teil der Gewerkschaft der International Association of Machinists and Aerospace Workers zu werden. Diese hat bereits angekündigt, mit Apple verhandeln zu wollen. Auch über Lohnerhöhungen sowie weitere Anpassungen an die Lebenshaltungskosten und mehr Personal soll diskutiert werden.

Apple könnte den Zeitpunkt der Bekanntgabe für die neuen Vergünstigungen bewusst gewählt haben, denn auch in einem weiteren Store in Oklahoma City sind Mitarbeiter gerade dabei, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Mit einer Abstimmung über den Gewerkschaftseintritt wird noch in dieser Woche gerechnet (Quelle: Bloomberg).

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Experten: Apples Verhalten wohl illegal

Amerikanische Arbeitsrechtsexperten gehen davon aus, dass Apples Verhalten vom National Labor Relations Board als Verstoß gegen ein Bundesgesetz gewertet werden könnte. Dem Gesetz nach sind gewerkschaftsfeindliche Drohungen und Diskriminierungen von Gewerkschaftsmitgliedern verboten.

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