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Kostenfalle Spiele-Apps: Jetzt schreiten Verbraucherschützer ein

In-App-Käufe können richtig ins Geld gehen. Das will eine Verbraucherschützerin ändern. (© Unsplash)
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Mobile Spiele auf dem Smartphone oder Tablet können sich schnell als Kostenfalle entpuppen. Da insbesondere Kinder und Jugendliche gefährdet sind, fordert Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina mehr Schutz. Dafür bringt sie eine „Taschengeldgrenze“ ins Spiel.

Spiele-Apps: Verbraucherschützerin will Grenze setzen

Spiele auf dem Handy können richtig ins Geld gehen, wenn nicht aufgepasst wird. Über In-App-Käufe sichern sich die Hersteller zusätzliche Einnahmen – unabhängig davon, ob sich die Games an Kinder, Jugendliche oder Erwachsene richten. Um jüngere Spieler besser vor Ausgaben zu schützen, fordert Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina ein Umdenken.

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Geht es nach der Grünen-Politikerin, dann soll der Kauf von Items und anderen Zusatzfunktionen innerhalb von Spiele-Apps künftig erschwert werden. Ein einfacher Tipp auf das Display soll nicht mehr ausreichen, um einen Kauf zu bestätigen. Stattdessen sollte ein Passwort eingegeben werden oder ein Fingerabdruck erforderlich sein (Quelle: heise online).

Darüber hinaus spricht sich Gallina dafür aus, finanzielle Risiken von Kindern und Jugendlichen schon bei der Altersfreigabe von Games zu berücksichtigen. Hier könnte eine „Taschengeldgrenze“ die Grundlage bilden. Wie hoch diese ausfallen könnte, hat die Verbraucherschutzsenatorin nicht erläutert.

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Gallina fordert Obergrenze wie beim Glücksspiel

Unabhängig vom Alter der Spieler möchte Gallina den Bund dazu veranlassen, eine Obergrenze bei In-App-Käufen zu prüfen. Diese könnte sich ähnlich wie beim Glücksspielstaatsvertrag regeln lassen. Hier dürfen Spieler pro Monat maximal 1.000 Euro einsetzen.

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Eine weitere Forderung betrifft das Abbuchen selbst. Beträge sollen standardmäßig nicht mehr über die Mobilfunkrechnung kassiert werden können, wie es bei Abo-Fallen oft vorkommt. Stattdessen soll diese Funktion bei neuen Handys und Tablets zunächst deaktiviert sein.

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