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Kunden hinters Licht geführt? EU straft Bewertungen bei Onlineshops ab

Wer sich beim Online-Einkauf bloß auf vermeintliche Kundenbewertungen verlässt, kann schonmal ins offene Messer laufen. (© Pixabay / Hannes Edinger)
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Onlineshopping hat viele Vorteile und mindestens einen großen Nachteil: Kunden können gekaufte Ware nicht ansehen, sie begutachten, bevor sie bestellen. Bewertungen anderer Käufer sollen da helfen. Dass die längst nicht so vertrauenswürdig sind, beweist eine Untersuchung der EU.

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Fake-Bewertungen in Onlineshops: 55 Prozent der Websites laut EU ungenügend

Rund zwei Drittel der untersuchten Websites informieren Kunden nicht ausreichend darüber, wie Produktbewertungen zustandekommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der EU-Kommission gemeinsam mit nationalen Verbraucherschutzbehörden. Bei 144 von 223 der untersuchten Onlineshops, Marktplätze, Vergleichsportale und Suchmaschinen wird demnach die Authentizität von Produktbewertungen nicht ausreichend sichergestellt (Quelle: Europäische Kommission).

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Das will die EU nicht weiter zulassen: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher verlassen sich bei Einkäufen oder Buchungen im Internet sehr häufig auf Online-Bewertungen. Ich möchte nicht, dass sie getäuscht werden, sondern dass sie in einem vertrauenswürdigen Umfeld interagieren können“, erklärt EU-Justizkommissar Didier Reynders.

Dabei haben Verbraucher bei Buchungen, Vertragsabschlüssen und Einkäufen im Internet oft kaum eine andere Wahl, als sich eben auf solche Bewertungen zu verlassen. Wer das nicht will, muss in der Regel erheblichen Mehraufwand in Kauf nehmen, selbst Vergleiche recherchieren oder sich anhand von fundierten Produkttests eine Meinung bilden.

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Bei knapp der Hälfte der untersuchten Websites (104) werden keine Angaben gemacht, wie Bewertungen gesammelt und verarbeitet werden, heißt es weiter. In 118 Fällen informieren die Betreiber zudem nicht, wie Fake-Bewertungen verhindert werden sollen.

Anbieter bei gekauften Bewertungen besonders undurchsichtig

Besonders schwer zu durchschauen ist für potenzielle Kunden, ob Bewertungen gekauft wurden oder durch andere finanzielle Vorteile beeinflusst wurden. 176 der 223 Internetseiten würden keine Angaben machen, dass entsprechende Bewertungen internen Regeln zufolge verboten sind oder kennzeichnen sie nicht als solche.

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Insgesamt sammelte die Untersuchung der EU-Kommission in 55 Prozent der Fälle Verdacht auf Verstöße gegen die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Ihr zufolge müssen Verbraucher wahrheitsgemäß informiert werden um eine fundierte Entscheidung vor dem Kauf treffen zu können.

Die EU-Kommission verrät nicht, welche Onlineshops und andere Websites geprüft wurden. Man werde auf die Anbieter zugehen und dafür sorgen, dass diese ihre Websites entsprechend überarbeiten. Eine Aktualisierung der Vorschrift soll zum 28. Mai 2022 wirksam werden.

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