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Maskenpflicht im Lockdown: Hier geht es los mit FFP2 und Co.

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Es ist beschlossene Sache: Der Lockdown zur Bekämpfung des Coronavirus in Deutschland wird erneut verlängert. GIGA erklärt, welche Regeln künftig gelten und was weiterhin erlaubt sein soll.

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Update vom 25.01.2021: Die verschärften Regeln im Corona-Lockdown gelten vorerst bis 14. Februar. Die neue schärfere Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften ist in den letzten Tagen bereits in einigen Ländern in Kraft getreten: Dazu gehören Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Sachsen-Anhalt. Nur in Bayern gilt eine reine FFP2-Masken-Pflicht. Sonst ist auch eine OP-Maske ausreichend. Heute, am Montag, 25. Januar, folgt die Maskenpflicht in den Ländern Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein. In Thüringen gilt die verschärfte Maskenpflicht erst ab Dienstag, 26. Januar. Wie der Focus berichtet, gelten in einigen Ländern die verschärften Maßnahmen explizit auch für Gottesdienste oder Behörden- und Arztbesuche.

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Originalartikel:

Der Lockdown in Deutschland wird erneut verlängert, zunächst bis 14. Februar. Das haben Kanzlerin Merkel und die Länderchefs gestern in einer Video-Konferenz beschlossen. Als Ziel für mögliche künftige Lockerungen der Vorschriften gilt weiterhin eine Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen. Diese Maßnahmen gegen das Coronavirus haben die Politiker beschlossen:

Im Überblick: So sieht der Lockdown bis 14. Februar aus

  • Maskenpflicht: Bundesweit wird es eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in Geschäften sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln geben. Als medizinische Masken gelten solche der Typen FFP2, KN95, N95 sowie einfache und günstigere OP-Masken.
  • Eine generelle Ausgangssperre wird es nicht geben. Lokale und regionale Maßnahmen zur Eindämmung bei besonders hohen Inzidenzwerten bleiben im Ermessen der Länder und müssen ggfs. von ihnen umgesetzt werden.
  • Arbeitgeber müssen das Arbeiten im Home Office ermöglichen, wo die Tätigkeit der Angestellten es zulässt. Arbeitnehmer werden gebeten, die Möglichkeit zum Home Office anzunehmen. Für alle, die weiterhin zum Arbeitsplatz müssen, gilt Pflicht für medizinische Masken, wenn keine Mindestabstände von 1,5 m eingehalten werden können. Arbeitgeber müssen die Masken bereitstellen.
  • Bei der staatlichen Überbrückungshilfe wird nachgebessert: Die Mittel sollen einfacher zugänglich gemacht, die Obergrenzen für Förderung von Unternehmen und Soloselbstständigen „deutlich angehoben“ werden. Außerdem werden Abschreibungen digitaler Güter beschleunigt ermöglicht um Unternehmen zu unterstützen. Eine entsprechende Regelung soll rückwirkend ab 1. Januar 2021 gelten.
  • Die Kontaktbeschränkungen bleiben unverändert: Personen eines Haushalts dürfen nur mit einer weiteren Person aus einem fremden Hausstand Zeit verbringen.
  • Kitas und Schulen bleiben zu bzw. die Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. Die Umsetzung dieses Beschlusses ist wie zuvor Ländersache.
  • Die Regelungen für Tests in Alten- und Pflegeheimen bleiben bestehen, Angestellte werden verpflichtet, im Kontakt zu Bewohnern FFP2-Masken zu tragen.
  • Gottesdienste bleiben erlaubt, Gesang ist allerdings verboten, es besteht Pflicht zum Tragen medizinischer Masken auch am Platz. Treffen mit mehr als 10 Personen müssen mindestens zwei Tage im Voraus angemeldet werden.
  • Es gibt außerdem bereits eine Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten, aber zunächst keine allgemeinen Beschränkungen der Einreise.
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Die AHA-Regeln im Video:

Coronavirus: AHA-Regeln der Bundesregierung

Keine Angaben zum Start der Maßnahmen

Wann genau die Verschärfungen in Kraft treten, gibt das Beschlusspapier der Bund-Länder-Beratung nicht an. In der Regel ist dafür entscheidend, wann die entsprechenden Verordnungen in den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Maßnahmen in den kommenden Tagen in Kraft treten.

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