Die zunächst in höchsten Tönen gelobte Corona-App Luca gerät immer mehr in die Kritik. Nun haben sich die Experten des Chaos Computer Club zu Wort gemeldet. Die staatliche Förderung der App müsse sofort aufhören. Die Macher würden ein „zweifelhaftes Geschäftsmodell“ betreiben und dabei „mangelhafte Software“ verkaufen.
Luca: Schwere Vorwürfe gegen Corona-App
Die Entwickler der Luca-App zur Kontaktnachverfolgung von Corona-Infizierten geraten immer mehr ins Kreuzfeuer der Kritik. Nun hat sich der Chaos Computer Club (CCC) in aller Deutlichkeit in einem Statement zu Wort gemeldet. Der Nichtregierungsorganisation zufolge würde es sich bei Luca um eine mangelhafte Software handeln. Es gäbe „eklatante“ Mängel, was die Implementierung und korrekte Lizenzierung durch staatliche Stellen betrifft.
Darüber hinaus habe die App mit schwerwiegenden Sicherheitsproblemen zu kämpfen, die von einem „grundlegenden Mangel an Kompetenz und Sorgfalt“ zeugen, so der Vorwurf. Der CCC stört sich insbesondere an der Tatsache, dass sich mehrere Bundesländer für teure Lizenzen entschieden haben, ohne dabei technische Details zu berücksichtigen.
Dem CCC zufolge handelt es sich bei den erstandenen Lizenzen um eine Verschwendung von Steuergeldern. Von einer Installation der App als Basis zur Teilnahme am öffentlichen Leben warnt der Verein eindringlich. Stattdessen wird ein Moratorium gefordert, bei der der Bundesrechnungshof die Vergabepraktiken überprüft. Unter anderem setzt Ikea auf die Luca-App.
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Luca-App: Bundesländer geben 20 Millionen Euro aus
Bundesländer haben laut netzpolitik.org bislang mehr als 20 Millionen Euro für Luca-Lizenzen ausgegeben. Bayern alleine zahlt für eine Jahreslizenz 5,5 Millionen Euro. In Hessen sind es mehr als zwei Millionen. Sachsen-Anhalt gibt für die Nutzung rund eine Million aus. Mecklenburg-Vorpommern lässt sich die Jahreslizenz 440.000 Euro kosten. Mit dem Land Berlin hat Luca einen Vertrag über eine Million Euro abgeschlossen. Wie viel das Saarland bezahlt hat, steht noch nicht fest.
Mit Ausnahme Bayerns hat es in keinem Bundesland eine Ausschreibung für die Vergabe gegeben. In anderen Ländern wird darauf hingewiesen, dass es laut Vergabeordnung Ausnahmen gäbe, wenn eine entsprechende Dringlichkeit vorliegt.