Von einer echten Normalisierung des Flugverkehrs kann bisher noch immer keine Rede sein. Just in diesem Moment meldet sich die Lufthansa zu Wort und möchte quasi ein Apple-Produkt verbieten, welches geplagten Kunden bisher hilfreich zur Seite steht.
Das Flugchaos in Europa und der Welt ist noch immer nicht vorüber. Vor allem aufgegebenes Gepäck landet nicht immer im Anschluss bei den Passagieren. Stattdessen bleibt es am Ausgangsort oder landet erst mit Verspätung über Umwege am Zielort. Als Belohnung darf man dann irgendwann das eigene Reisegepäck wie die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen in einer überdimensionalen Halle suchen. Ärgerlich, aber derzeit kaum zu verhindern.
Lufthansa mahnt an: Apples AirTags formal verboten
Kundinnen und Kunden der Airlines greifen da zu einem Hilfsmittel und verwenden Apples AirTags zur Aufenthaltsbestimmung des Gepäcks. Einfach den kleinen Diskus irgendwo im Koffer verstauen und im Fall der Fälle später mit dem iPhone lokalisieren – weltweit.
Allerdings sind die Tracker formal überhaupt nicht im Aufgabegepäck erlaubt und damit eigentlich verboten, Nutzerinnen und Nutzer würden somit unter Umständen gegen geltende Vorschriften verstoßen. So eine Sprecherin der Lufthansa gegenüber der Wirtschaftswoche. Da die AirTags und vergleichbare Tracker noch so neu sind, sind diese im eigentlichen Regelwerk nicht direkt erfasst. Behandelt würden sie daher wie Smartphones (Quelle: Wirtschaftswoche via ifun.de).
So funktionieren Apples AirTags:
Bedeutet für die Passagiere: Mitgenommen werden dürfen Apples AirTags nur im Handgepäck oder halt im ausgeschalteten Zustand. Was natürlich dem eigentlichen Sinn und Zweck komplett widerspricht.
In der Praxis: Airline schaut weg
Doch was bedeutet dieser Umstand nun für die tägliche Praxis? Formal ist hier die Lufthansa zwar im Recht, verzichtet aber gegenwärtig auf eine Durchsetzung des Verbots. Euch wird also wahrscheinlich niemand ankreiden, wenn ihr einen eingeschalteten AirTag im Aufgabegepäck verstaut. Allerdings erhebt die momentane Duldung keinen Anspruch auf ein ebenso kulantes Vorgehen in der Zukunft. Am Ende muss wohl noch der formale Beweis erbracht werden, dass die AirTags und vergleichbare Tracker den Flugverkehr nicht stören oder gefährden.