Noch gibt es kein offizielles Verbot, doch die Lufthansa hat bereits klargestellt, wie und in welcher Form ein kleines Apple-Produkt mit auf die Reise genommen werden darf. Nach Ansicht der Fluglinie handelt es sich um Gefahrgut, für das besondere Regeln gelten.
Lufthansa: Nur deaktivierte AirTags erlaubt
AirTags eignen sich bestens, um Gepäckstücke aufzuspüren. Trotz des klaren Vorteils hat die Lufthansa nun über eine Sprecherin mitgeteilt, dass die kleinen Tracker von Apple nicht einfach so in den Koffer gelegt werden dürfen.
Der Fluglinie zufolge handelt es sich bei AirTags „aufgrund ihrer Sendefunktion“ um Gefahrgut. Genau wie Handys oder Tablets müssen sie im aufgegebenen Gepäck deaktiviert sein. So verlangen es die Regeln der International Civil Aviation Organization.
Deaktivierte AirTags, bei denen die Batterie entfernt wurde, sind ziemlich nutzlos und können ihre eigentliche Aufgabe nicht wahrnehmen. Wer also mit der Lufthansa unterwegs ist – egal in welches Land – kann sein Gepäck nicht per Apple-Tracking überwachen (Quelle: Watson).
Offizielle Regelungen, die sich spezifisch auf AirTags oder andere Tracking-Geräte beziehen, bleiben weiter Mangelware. Kunden finden diesbezüglich kaum aktuelle Informationen, stattdessen wird auf ältere Smartphones wie das Samsung Galaxy Note 7 (2016) oder das MacBook Pro (2015) verwiesen.
Das leisten Apples AirTags:
Flughafen München: Keine AirTags-Einschränkung
Anders als die Lufthansa hat der Flughafen München keine Probleme mit AirTags. Auf Nachfrage erläutert ein Sprecher, dass es „bei diesen Geräten keine Einschränkungen“ gibt. Es würde weder ein Verbot geben noch spezielle Vorgaben gelten. Einschränkend wird aber darauf hingewiesen, dass Flughafenmitarbeiter beim Gepäck stets nach den Vorgaben der Airlines arbeiten. Ob eine Gefahr vorliegt oder nicht, würden die zuständigen Behörden auf nationaler und internationaler Ebene festlegen.