Über Jahre hat die Schufa wohl unrechtmäßig Daten von deutschen Mobilfunkkunden erhalten. Jetzt wollen zwei Verbraucherschutzkanzleien Schadenersatz einklagen. Bisher haben sich rund 100.000 Verbraucher bei ihnen gemeldet. Sie könnten bis zu 5.000 Euro pro Fall erhalten.
Mobilfunkanbieter: Klage wegen Schufa-Weitergabe
Nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts München hat die Schufa unzulässigerweise Daten über Mobilfunkverträge von Millionen Verbrauchern gespeichert. Eine Einwilligung der Betroffenen lag nicht vor. Geklagt hatte ein Kunde von Telefónica (o2), unterstützt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Nun droht den Mobilfunkanbietern in Deutschland eine Klagewelle. Zwei Verbraucherschutzkanzleien wollen im Namen von Betroffenen Schadensersatzansprüche geltend machen. Die beteiligten Kanzleien gehen davon aus, dass Verbraucher pro Fall bis zu 5.000 Euro Schadenersatz erhalten könnten, ähnlich wie in der Vergangenheit bei unrechtmäßigen Schufa-Einträgen.
Bislang haben sich rund 100.000 Verbraucher bei den beiden Kanzleien gemeldet. Nach Auswertung von mehr als 15.000 Schufa-Auszügen wurde festgestellt, dass jeder dritte Mobilfunkvertrag betroffen ist. Erste Klagen sollen in Kürze eingereicht werden (Quelle: Tagesschau).
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Daten weitergegeben: Mobilfunkverband wehrt sich
Der Mobilfunk-Branchenverband VATM argumentiert, die Weitergabe von Vertragsdaten sei rechtlich zulässig. Sie diene der Betrugsprävention. In einer früheren Stellungnahme des VATM hieß es, das Betrugsrisiko werde dadurch erheblich reduziert.
Verbraucherschützer sehen das anders. Sie kritisieren, dass die Verwendung der gespeicherten Daten im Rahmen von Scoring-Verfahren zum Nachteil der Kunden genutzt werden könnte. Außerdem bemängeln sie die fehlende Transparenz bei der Auswertung von Mobilfunkvertragsdaten.