Anzeige
Anzeige
  1. GIGA
  2. Tech
  3. MediaMarkt und Saturn erklären: So geht’s jetzt mit der Maskenpflicht weiter

MediaMarkt und Saturn erklären: So geht’s jetzt mit der Maskenpflicht weiter

Blick in eine Filiale von MediaMarkt. (© GIGA)
Anzeige

Seit fast zwei Jahren ist sie aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken: die Maske. Damit ist aber Schluss, die Maskenpflicht fällt vielerorts. Einzelhändler können von ihren Kunden aber trotzdem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verlangen. MediaMarkt und Saturn haben dazu eine klare Meinung.

Erfahre mehr zu unseren Affiliate-Links
Wenn du über diese Links einkaufst, erhalten wir eine Provision, die unsere redaktionelle Arbeit unterstützt. Der Preis für dich bleibt dabei unverändert. Diese Affiliate-Links sind durch ein Symbol gekennzeichnet.  Mehr erfahren.

Ob FFP2, medizinische Maske oder Mundbedeckung: Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gehört seit rund zwei Jahren zu unserem Alltag. Das neue Infektionsschutzgesetz räumt die Maskenpflicht nun aber ab. Nach einer Übergangszeit, die am 2. April endete, laufen viele gesetzliche und bundeseinheitliche Corona-Maßnahmen aus.

Anzeige

Gesundheitsminister Lauterbach empfiehlt daher, dass Einzelhändler von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ihren Kunden das Tragen einer Maske vorschreiben. MediaMarkt und Saturn erteilen dem aber eine Absage.

MediaMarkt und Saturn verzichten auf Maskenpflicht

Laut BILD-Zeitung wird es ab dem 2. April in den Geschäften der beiden Elektronikhändler keine Verpflichtung mehr geben, eine Maske zu tragen. Kunden können aber weiterhin freiwillig eine Maske tragen, heißt es. Der Wegfall der Maskenpflicht ist also kein Maskenverbot.

Anzeige

Damit sind MediaMarkt und Saturn nicht allein. Auch Ikea, C&A, Woolworth, Douglas, Deichmann und viele andere Einzelhändler haben angekündigt, auf einen Maskenzwang zu verzichten. Ganz anders zum Beispiel der Textil-Discounter Kik. Dort müssen Kunden auch weiterhin eine Maske beim Einkauf tragen.

So spart ihr beim Online-Shoppen:

Geld sparen beim Online-Shoppen: 6 leichte Tricks Abonniere uns
auf YouTube

Bundesländer können nach Landtagsbeschluss schärfere Regeln erlassen

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz laufen die meisten Corona-Beschränkungen der vergangenen zwei Jahre aus. Maskenpflicht herrscht nach dem 2. April zum Beispiel nur noch im ÖPNV oder in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern. Bundesländer können aber von der Hotspot-Regel Gebrauch machen und nach Landtagsbeschluss in einzelnen Landesteilen schärfere Regeln verhängen. Dem sind aber hohe Hürden vorgestellt, etwa ein überlastetes Gesundheitssystem. Umstritten ist, ob sich auch ganze Bundesländer zum Hotspot erklären können.

Anzeige