Das Bundesverfassungsgericht hat zugunsten eines vermeintlichen Temposünders entschieden. Dieser hatte nach einem Bußgeldbescheid wegen erhöhter Geschwindigkeit gefordert, die zu Grunde liegenden Daten einzusehen. Jetzt hat er in letzter Instanz Recht bekommen. GIGA erklärt, welche Folgen das für Autofahrer hat.
Vom Blitzer erwischt: Dateneinsicht gehört zu einem fairen Verfahren
Autofahrer dürfen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens Einsicht in Daten nehmen, die zum Bußgeldbescheid geführt haben. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hervor. Ein Mann hatte Verfassungsbeschwerde eingereicht und war damit erfolgreich.
Der Temposünder sei in vorigen Verhandlungen in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden, so das BVerfG. Man begründet weiter: „Aus dem Recht auf ein faires Verfahren folgt grundsätzlich auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren das Recht, Kenntnis von solchen Inhalten zu erlangen, die zum Zweck der Ermittlung entstanden sind, aber nicht zur Akte genommen wurden.“ Der Mann hatte zuvor Akteneinsicht gefordert – unter anderem in die sogenannten Rohmessdaten zu seiner Fahrt und den Eichschein des Blitzers. Diese müssen ihm nun zu Verfügung gestellt werden – und anderen Fahrern, jedoch nur auf Anfrage.
Nicht alles über Elektroautos glauben:
Verkürzte Verfahren weiterhin gültig
Laut BVerfG seien die vorangegangenen Verfahren ordnungsgemäß abgelaufen. Wegen der Masse an Verkehrsverstößen können Verfahren verkürzt werden, nicht alle Daten müssen in der Akte erfasst werden. Auch die Richtigkeit der Messungen sei nicht in jedem Einzelfall zu prüfen. Die Daten müssen jedoch auf Verlangen der betroffenen Person herausgegeben werden, wenn sie entlastend wirken könnten.
Das Gericht schränkt ein: „Gerade im Bereich massenhaft vorkommender Ordnungswidrigkeiten ist in Hinblick auf die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege eine sachgerechte Eingrenzung des Informationszugangs geboten.“ Die verlangten Daten müssen für die Verteidigung relevant sein, sachlich und zeitlich im Zusammenhang zum Einzelfall stehen und konkret benannt werden. Es reicht nicht aus, alles einsehen zu wollen, was mit der Sache zu tun hat.
Trotzdem: Das Bundesverfassungsgericht unterstützt mit der Entscheidung Autofahrer, sollten sie wegen nachvollziehbar gemachter technischer Mängel zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Nutzt ihr allerdings eine Blitzer-App, um von vornherein auf Nummer Sicher zu gehen, ist das Gesetz nicht auf eurer Seite.