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Merkel rudert zurück: Das bleibt vom Oster-Lockdown bestehen

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Erst sollte Ostern verlängert werden, Gründonnerstag und der Karsamstag kommende Woche zu zusätzlichen Ruhetagen. Diese jüngste Maßnahme ist damit vom Tisch. GIGA erklärt, was das für die Pläne zur dritten Welle bedeutet.

Update vom 24.03.2021: In einer kurzen Pressekonferenz hat Kanzlerin Angela Merkel die angekündigten Maßnahmen zur Osterruhe zurückgenommen. Damit werden aus Gründonnerstag und Karsamstag keine zusätzliche Ruhetage, Geschäftsschließungen und arbeitsfreie Tage sind vom Tisch. Der zusätzliche Regelungsbedarf sei in der Kürze der Zeit nicht zu schaffen gewesen, wie sich erst im Nachhinein herausgestellt habe. Merkel bezeichnete die Anordnung der Osterruhe als ihren „Fehler“, für den sie „qua Amt“ die Verantwortung übernehme und die Bürgerinnen und Bürger um Verzeihung bat. Die weiteren Pläne aus der jüngsten MPK bleiben unverändert.

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Originalartikel:

Fest im Corona-Lockdown: Über Ostern gelten die härtesten Maßnahmen bisher

Mit der Verlängerung bis über die Mitte des Aprils hinaus befindet sich Deutschland bald den vierten Monat in Folge im Corona-Lockdown. Von bereits angekündigten Lockerungen ist im jüngsten Beschluss kaum noch eine Rede. Stattdessen müssen sich Bürgerinnen und Bürger auf die härtesten Maßnahmen einstellen, die seit Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland getroffen wurden.

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Über die Osterfeiertage, vom 1. bis zum 5. April, wird der Lockdown verschärft. Es sollen Treffen maximal mit 2 Haushalten und insgesamt 5 Personen gestattet sein, Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Der Gründonnerstag und der Karsamstag werden einmalig als Ruhetage definiert.

Während der Osterzeit sollen das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben weitgehend heruntergefahren werden. „Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet“, heißt es im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). Ansammlungen im öffentlichen Raum werden nicht gestattet, Außengastronomien müssen schließen, unabhängig von der örtlichen Inzidenz. Mögliche Öffnungsschritte in Regionen mit geringem Inzidenzwert dürfen erst ab dem 6. April umgesetzt werden.

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Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen bei hoher Inzidenz

In Gegenden mit hoher Inzidenz können weitere Maßnahmen getroffen werden, auch die bereits bestehende Notbremsen-Regelung soll nun konsequent angewandt werden. Etwa eine strengere Maskenpflicht sowie mehr Tests nennt das Papier der MPK, zudem sind einschneidende Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren möglich, wo die Inzidenz den Wert von 100 Fällen pro 100.000 Einwohner übersteigt.

Nach Ostern soll weiter verstärkt getestet werden. Für stark betroffene Betriebe werden weitere Hilfen in Aussicht gestellt. Die von vielen erhoffte Lockerung der Bestimmungen für den Tourismus im eigenen Land wurde nicht beschlossen.

Der Beschluss der MPK muss noch auf Länderebene in entsprechenden Verordnungen umgesetzt werden. Das soll zum 29. März geschehen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass dabei zum Teil schon getroffene Beschlüsse auf der Strecke bleiben können. Auch wie genau einzelne Maßnahmen umgesetzt werden könnten, hält der MPK-Beschluss nicht fest. Ob und wo etwa Ausgangssperren möglich sind, hängt von den Verordnungen der Länder ab.

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