Automatisch erstellte Schufa-Werte sind nicht mit dem EU-Datenschutz vereinbar, meint ein Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof. Deswegen ändert die Schufa jetzt ihre Strategie: Sie sei gar nicht so wichtig, wie alle glauben. Geschäftskunden der Auskunftei soll das am besten schriftlich bestätigen.
EU-Verbot droht: Schufa hält sich für unwichtig
Die Schufa sieht sich mit einem möglichen EU-Verbot konfrontiert, weil die automatisch generierten Bonitäts-Scores der Auskunftei nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof möglicherweise nicht mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar sind. Das hat die Schufa nun offenbar dazu veranlasst, ihre Strategie zu ändern und die eigene Bedeutung herunterzuspielen.
Ursprünglich hatte die Schufa behauptet, die Berechnung ihrer Bonitäts-Scores sei von der Kritik des Generalanwalts gar nicht betroffen. Nun argumentiert sie jedoch, dass sie lediglich Unternehmen mit Informationen und Verbraucherprofilen bei ihren Entscheidungen unterstützt und daher nicht von der DSGVO betroffen sei.
Um diese neue Sichtweise zu untermauern, lässt sich die Schufa nun von ihren Geschäftskunden schriftlich bestätigen, dass der Bonitäts-Score nicht das entscheidende Kriterium bei Vertragsabschlüssen sei. In dem zweiseitigen Schreiben sollen Kunden angeben, dass ein niedriger Score nicht automatisch zur Ablehnung eines Vertragsabschlusses führe.
Sollte der Europäische Gerichtshof dem Generalanwalt folgen, müssten laut Schufa möglicherweise „Prozesse angepasst“ werden. Die Schufa betont jedoch, dass sie sich stets an neue Gegebenheiten anpassen werde (Quelle: Tagesschau).
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Schufa-Score wichtig für Verbraucher
Tatsächlich hat der Schufa-Score erhebliche Auswirkungen auf das Leben vieler Menschen in Deutschland. Er beeinflusst unter anderem die Vergabe von Krediten oder die Möglichkeit zur Eröffnung eines Girokontos. Negative Schufa-Einträge können auch dazu führen, dass Mietverträge nicht zustande kommen.