Eine neue neue Solarförderung für E-Auto-Besitzer ist nicht in Sicht. Die Bundesregierung hat entschieden, keine zusätzlichen Finanzmittel bereitzustellen. Nachdem das Förderprogramm im September 2023 innerhalb eines Tages vollständig in Anspruch genommen wurde, wird es keine Fortsetzung geben.
Keine Neuauflage der Solarförderung für E-Auto-Fahrer
Kaum gestartet und schon wieder Geschichte: Das am 26. September 2023 mit einem Budget von 300 Millionen Euro aus der Taufe gehobene Programm „Solarstrom für Elektroautos“ der Förderbank KfW wird 2024 nicht fortgesetzt.
Wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bestätigt, ist eine Neuauflage nicht geplant. Für das Jahr 2024 stellt die Bundesregierung keine neuen Mittel zur Verfügung (Quelle: pv magazine Deutschland).
Das Programm, das den Kauf und die Installation von Ladestationen für E-Autos in Kombination mit Photovoltaikanlagen und Solarstromspeichern förderte, bot Investitionszuschüsse von bis zu 10.200 Euro. Es richtete sich an Eigentümer selbstgenutzter Wohngebäude, die ein Elektroauto besitzen oder bestellen wollten. Dass die Mittel innerhalb nur eines Tages bereits ausgeschöpft waren, zeigt, wie hoch das Interesse der Bevölkerung war.
In Zeiten knapper Budgets und mit Blick auf andere Leuchtturmprojekte scheint es derzeit keinen Spielraum für zusätzliche Solarförderungen zu geben. Das BMDV stellt klar: Bereits zugesagte Förderungen werden zwar ausbezahlt, für Neuanträge ist aber kein Geld in Sicht. Auch der Umweltbonus ist im Zuge des Haushaltsdebakels inzwischen längst Geschichte.
So lässt sich Solarstrom selbst generieren:
Solarförderung: Wo sind die restlichen Millionen?
Ursprünglich hatte die Bundesregierung ein Budget von 500 Millionen Euro für das Förderprogramm vorgesehen. Doch nachdem die für 2023 vorgesehenen 300 Millionen Euro komplett verbraucht sind, stehen die weiteren 200 Millionen Euro nicht mehr zur Verfügung.
Die Entscheidung, das Programm nicht weiter zu finanzieren, steht im Zusammenhang mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verwendung nicht abgerufener Mittel, die ursprünglich zur Bekämpfung der Corona-Krise vorgesehen waren.