Das Landgericht Berlin hat der bisherigen Praxis von Netflix zur Preiserhöhung erst einmal einen Riegel vorgeschoben: Der Streaming-Dienst soll mit den Preisen nicht mehr machen können, wie man will. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.
Ansage an Netflix: Richter verbieten willkürliche Preiserhöhungen
Es ist bereits jetzt ein kleiner Sieg der Verbraucherschützer gegen den internationalen Streaming-Riesen: Netflix darf in Deutschland nach dem Willen des Berliner Landgerichts (LG) die Preise nicht mehr willkürlich erhöhen. Die Preisanpassungsklausel für Netflix-Abos ist nach Ansicht der Richter ungültig.
„Einseitige Preisänderungen sind bei laufenden Verträgen nur erlaubt, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen“, erklärt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der wegen unpräziser Formulierungen gegen den Streaming-Dienst geklagt hatte. Netflix verfasse entsprechende Passagen „derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten“ (Quelle: vzbv).
Bisher heißt es in den Nutzungsbedingungen, Netflix könne „von Zeit zu Zeit“ die Preise des Abonnements „nach billigem Ermessen“ ändern. Damit sollen „Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten“ widergespiegelt werden. Darunter würden etwa Mehrkosten für Lizenzen oder eigenen Produktionen fallen, aber auch für IT-Systeme oder Marketing. Den Richtern reicht das nicht aus.
Es müsse klare und transparente Kriterien für Preiserhöhungen geben. Kundinnen und Kunden sollen anhand dieser steigende Preise nachvollziehen können. Weil Netflix international agiert, sei dabei entscheidend, dass deutsche Kunden verstehen können, warum ihre Preise angehoben werden. Dass deutsche Netflix-Nutzer damit nur höhere Preise zahlen, wenn etwa deutsche Serien in Deutschland produziert werden, ist damit jedoch nicht gesagt.
Verschafft Netflix aktuell viel Aufmerksamkeit – die Geschichte der Betrügerin Anna Sorokin:
Zahlen Netflix-Kunden bald weniger?
Noch in einem entscheidenden Punkt habe Netflix Nachbesserungsbedarf: Die Preisanpassungsklausel müsse dem Urteil zufolge auch nach unten funktionieren. Wenn Netflix also keine zusätzlichen Kosten habe und weniger ausgeben braucht, sollten im Gegenzug die Abopreise sinken – zusätzlich zu mehr Sicherheit für Verbraucher wäre das ein echter Vorteil für Kundinnen und Kunden.
Dass es tatsächlich dazu kommt, ist aber unwahrscheinlich. Gegen die Entscheidung des LG Berlin hat Netflix bereits Berufung eingelegt. Damit geht der Fall in die nächste Runde, bis für Kundinnen und Kunden Klarheit herrscht, wird es noch eine Weile dauern.