Das Berliner Kammergericht schiebt Netflix einen Riegel vor – zur Freude der Kundschaft. Was es mit dem Richterspruch auf sich hat und wieso man sich nicht zu früh freuen sollte, erklärt euch GIGA.
Richterlicher Beschluss: Keine beliebigen Preiserhöhungen bei Netflix
Seit dem deutschen Marktstart von Netflix im Jahre 2014 sind die Preise des Streaming-Anbieters langsam aber stetig in die Höhe geschossen. Während die Kunden anfangs noch 11,99 Euro für das teuerste Abo berappen mussten, werden seit April 2019 bereits 15,99 Euro pro Monat fällig.
Doch darf Netflix einfach so die Preise erhöhen? Wer einen Blick in die Nutzungsbedingungen wirft, wird feststellen, dass das Unternehmen genau deswegen folgende Klausel aufgesetzt hat:
„Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern.“
Dieser Abschnitt rief Verbraucherschützer auf den Plan. Schließlich könnte Netflix auf diese Weise beliebig oft die Preise anpassen, ohne überhaupt Gründe nennen zu müssen.
Locke & Key ist gerade eine der beliebtesten Serien des Streaming-Anbieters – und exklusiv auf Netflix verfügbar:
Der Fall landete beim Berliner Kammergericht, welches sich ebenfalls auf die Seite der Verbraucher schlug. Das Kammergericht beschloss, dass die Klausel einen unangemessenen Erhöhungsspielraum für Netflix eröffnen würde, wie Heise berichtet.
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Auch Netflix Argumentation, dass man die Kunden ja 30 Tage im Voraus über die Änderungen benachrichtigen und somit genug Zeit für die Kündigung des Abonnements einräumen würde, konnte nichts am Urteil ändern.
Keine beliebigen Preiserhöhungen bei Netflix: Urteil noch nicht rechtskräftig
Netflix dürfte das höchstwahrscheinlich gar nicht schmecken. Aktuell geht man davon aus, dass das Unternehmen das Urteil noch einmal anfechten wird. Zudem ist der Beschluss zum aktuellen Zeitpunkt auch noch nicht rechtskräftig.
Diese Netflix-Serien liegen gerade besonders im Trend:
Es sei angemerkt, dass das Berliner Kammergericht Netflix nicht generell verbietet, die Preise zu erhöhen. Es wird jedoch vom Streaming-Anbieter verlangt, seinen Kunden darzulegen, wieso es zu einer Preiserhöhung kommt. Laut der Einschätzung des Gerichts ist es für Netflix durchaus möglich, entsprechende Faktoren zu benennen und entsprechend anzugeben.
Das vollständige Urteil findet sich auf der offiziellen Webseite des Bundesverbands der Verbraucherzentralen.