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Netto-Onlineshop verliert vor Gericht: Das müsst ihr jetzt wissen

Der Onlineshop des Marken-Discounters Netto hat vor Gericht verloren. (© IMAGO / STPP)
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Netto hat wie viele andere Discounter nicht nur Filialen, in denen Lebensmittel und andere Produkte verkauft werden, sondern auch einen sehr erfolgreichen Onlineshop. Dieser wird von der NeS GmbH betrieben. Das bisher übliche Vorgehen beim Kauf im Onlineshop von Netto hat Verbraucherschützern überhaupt nicht gefallen. Sie gingen vor Gericht und haben gewonnen. Das hat Folgen für Käuferinnen und Käufer.

Netto-Onlineshop unterliegt vor Gericht

Verbraucherschützer haben sich beim Onlineshop von Netto daran gestört, dass Käufer bei Zahlung per Vorkasse keinen gültigen Kaufvertrag eingegangen sind. Dieser kam erst zustande, wenn der Händler geliefert hat. Da die Lieferzeit meist nur mit einer vagen Angabe gegeben wird, sah das Gericht Kunden im Nachteil. Sie hätten gegenüber dem Onlineshop keine starke Position, obwohl sie ihre Ware schon bezahlt hätten. Sie könnten zwar ihr Geld zurückverlangen, aber nicht auf Lieferung der Ware bestehen (Quelle: VZBZ). Das Vorgehen hat das Gericht nun untersagt.

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Der Onlineshop von Netto darf euch also kein Geld mehr per Vorkasse abnehmen, wenn nicht schon bei Bezahlung ein Kaufvertrag abgeschlossen wird. Bisher wurde dieser erst gültig, wenn die Ware bei euch ankommt. Dadurch habt ihr gegenüber dem Händler eine viel stärkere Position.

Erschwerend kam hinzu, dass Netto immer nur eine ungefähre Angabe zur Lieferzeit gab. Kunden wussten also nie, wann die Ware kommt oder ob sie überhaupt geliefert wird. Das geht nun nicht mehr. Wurde nämlich nicht geliefert, konnte so auch keine Schadensersatzforderung geltend gemacht werden.

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Dieses Netto-Angebot kann ich persönlich trotzdem empfehlen:

Kunden wussten nicht, ob sie die Ware überhaupt bekommen

Der Verbraucherschutz sah die Kunden bei Bestellungen im Onlineshop von Netto im Nachteil, weil diese nie wussten, ob und wann sie die Waren erhalten. Zudem mussten sie bei Zahlung per Vorkasse bereits auf das Geld verzichten. Außerdem gibt das Gericht an, dass die Kunden gar nicht wussten, ob die Bestellung noch gilt. Das ist so nicht gewollt und wurde vom Gericht untersagt.

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