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Neu im August: Das ändert sich jetzt bei E-Autos, Mindestlohn und Ausbildungen

Letzte Chance für den Umweltbonus bei gewerblichen E-Autos. (© IMAGO / Zoonar)
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Im August kommen einige Änderungen auf Verbraucher zu. Sie betreffen unter anderem die Förderung von E-Autos für Unternehmen, den Mindestlohn in einer Branche und neuen Ausbildungsordnungen. Auch fällt eine Ausnahme für Leuchtstoffröhren weg.

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Das ändert sich im August 2023

Im August haben Unternehmen die letzte Chance, noch den Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektroautos zu erhalten. Der Antrag kann online gestellt werden. Danach gibt es die Förderung nur noch für Privatpersonen (Quelle: Bundeamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

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Beeilen sollten sich auch Personen, die den Sportvereins-Scheck über 40 Euro abstauben wollen. Die Aktion des Bundes in Kooperation mit dem Deutschen Olympischen Sportbund läuft noch maximal bis zum 31. August. Da das Kontingent begrenzt ist, könnte der Bonus schon früher nicht mehr zu bekommen sein (Quelle: DOSB).

Schon zu Beginn des Monats dürfen sich Personen, die in der Geld- und Wert-Branche arbeiten, über einen höheren Mindestlohn freuen. Der Gewerkschaft Verdi zufolge liegt die Steigerung zwischen 3,25 und 4,7 Prozent. Die Erhöhung wurde bereits im Juli 2022 beschlossen (Quelle: Verdi). Auch Bäcker-Azubis erhalten mehr Geld. Fast 200 Euro mehr als zuvor sind ab sofort drin.

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Am 1. August beginnt das neue Ausbildungsjahr. Bei fünf Berufen hat es eine Anpassung der Ausbildungsordnungen gegeben. Die Anforderungen für Glasapparatebauer, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Kunststoff- und Kautschuktechnologen, Mediengestalter und Steuerfachangestellte sollen der digitaler werdenden Arbeitswelt besser gerecht werden. Ganz neu ist der Ausbildungsberuf zum Gestalter für immersive Medien. Hier stehen VR und AR im Mittelpunkt (Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung).

In diesen Berufen gibt es das meiste Geld:

Die Bestbezahlten Berufe 2022

Aus für weitere Leuchtstoffröhren kommt

Bei Leuchtstoffröhren galt bislang eine Ausnahmereglung, was Quecksilber angeht. Diese ändert sich ab dem 25. August. Dann dürfen die Typen T5 und T8 nicht mehr hergestellt werden (Quelle: Lightcycle). Lagerbestände können weiter verkauft werden. Die Verwendung bleibt erlaubt, entsprechende Leuchtstoffröhren müssen also nicht entsorgt werden. Als stromsparende Alternative empfehlen sich LED-Leuchten.

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