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Neue Vorschriften für E-Scooter: Worauf Fahrer sich jetzt einstellen müssen

Für E-Scooter sind einige Änderungen geplant, die auch Fahrerinnen und Fahrer betreffen. (© IMAGO / Michael Gstettenbauer)
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E-Scooter sind beliebt, aber ebenso berüchtigt. Besonders in großen Städten wird gegen die Elektroflitzer vorgegangen, jetzt will auch die Bundesregierung neue Regeln festschreiben. Die Veränderungen für E-Scooter-Fahrer dürften sich dabei aber in Grenzen halten, was auf einigen Gegenwind stößt.

Mehr Freiheit für E-Scooter: Wissing plant gleiche Rechte wie für Fahrräder

Neue Regeln für E-Scooter sollen her, zumindest wenn es nach dem Verkehrsministerium von Volker Wissing (FDP) geht. Große Einschränkungen müssen Fahrerinnen und Fahrer jedoch nicht fürchten, eher im Gegenteil. Der Entwurf zur Anpassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung soll E-Scootern viel eher neue Freiheiten ermöglichen.

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Geplant ist, die Regeln für Fahrräder und E-Scooter weitgehend anzugleichen. Bedeutet zum Beispiel: Ein grüner Abbiegepfeil für Fahrräder soll künftig auch für E-Scooter gelten. Zudem sollen Gehwege und Fußgängerzonen, die bisher nur für Fahrräder freigegeben sind, auch für E-Scooter-Fahrer nutzbar sein, sofern sie dort nur Schrittgeschwindigkeit fahren.

Hier ist allerdings eine Übergangsfrist von einem Jahr geplant. In dieser Zeit sollen Kommunen prüfen können, welche Zonen und Radwege sich für E-Scooter eignen. Ist das nicht der Fall, könne je nach Lage auch ein Verbot für E-Scooter ausgesprochen werden. Geplant ist aktuell, dass die neue Verordnung im April 2025 in Kraft treten soll. Ab dann würde die Übergangsfrist laufen.

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Der Referentenentwurf aus dem Verkehrsministerium sieht weiter vor, dass neue E-Scooter ab 2027 über Blinker verfügen müssen. Schon heute ist das bei neueren Modellen nicht ungewöhnlich. Für den Bestand würde es keine Auswirkungen haben.

Harte Kritik an E-Scooter-Regeln: Änderungen gehen nicht weit genug

Kritik ruft die Gleichstellung von Fahrrädern und E-Scootern in anderen Bereichen hervor: So würde etwa kein Mindestabstand von 1,5 m beim Überholen von Fußgängern mehr gelten. Zudem sieht der Entwurf laut Tagesschau vor, dass für E-Scooter und Fahrräder das gleiche Parkrecht gelten soll. Für den Fachverband Fußverkehr (FUSS) ist das ein Schritt in die falsche Richtung, mit dem Wissing „das Abstell-Chaos verfestigen“ würde.

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E-Scooter stehen seit Jahren vor allem dafür in der Kritik, dass die Leihgeräte von Fahrern oft rücksichtslos überall abgestellt werden, wo es gerade passt. FUSS fordert im Gegenteil, speziell ausgezeichnete Parkflächen für E-Scooter zu schaffen – und das Parken überall außerhalb zu verbieten.

Ein eigener E-Scooter hat auch Vorteile:

Navee V50: E-Scooter mit Geheimfach vorgestellt

Auch der ADAC sieht im Entwurf noch eine wichtige Lücke: Bei Unfällen mit E-Scootern bestehe keine Gefährdungshaftung. „Daher muss derjenige, der heute schuldlos durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, dem E-Scooter-Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um von der Versicherung Schadenersatz zu erhalten“, so eine ADAC-Sprecherin.

Dabei werden Unfälle mit Elektroscootern häufiger: Fast 10.000 Unfälle mit Verletzten wurden 2023 gezählt, die Zahl der Todesopfer hat sich mit 22 Verstorbenen verdoppelt.

Bis zum 9. August können sich weitere Verbände über die Bundesländer mit Anmerkungen an das Verkehrsministerium wenden. Den Änderungen müsste dann auch der Bundesrat noch zustimmen, bevor irgendetwas aus dem Entwurf umgesetzt werden könnte.

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