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Neues Heizungsgesetz: Einschränkung bei der Förderung bestätigt

Das neue Heizungsgesetz hat eine Begrenzung bei der Förderung. (© IMAGO / Shotshop)
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Das neue Heizungsgesetz wird immer konkreter. Es sickern permanent neue Informationen durch, die relevant sind für alle, die sich eine klimafreundliche Heizung einbauen wollen. Dieses Mal geht es um eine Beschränkung der Förderung.

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Förderlimit für klimafreundliche Heizungen

Das neue Heizungsgesetz soll im Vergleich zu früheren Entwürfen deutlich lockerer ausfallen und stärker gefördert werden. Bis zu 70 Prozent werden für den Austausch alter Gas- oder Ölheizung erstattet. Besonders einkommensschwache Familien werden mehr gefördert als Familien, die ein hohes Einkommen haben. Nun wurden neue Details zur maximalen Förderhöhe bekannt. Die ist nämlich begrenzt.

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Laut den Informationen der Tagesschau soll der Einbau einer klimafreundlichen Heizung mit bis zu 21.000 Euro gefördert werden. Dabei werden höchstens 70 Prozent des Rechnungsbetrags bis zu 30.000 Euro übernommen, wenn man die maximale Förderung bekommt. Damit gibt es ein konkretes Limit in Euro. Mehr wird nicht ausgezahlt.

Wie hoch die Förderung am Ende ausfällt, hängt von vielen anderen Faktoren ab. Beispielsweise wie schnell eine alte Heizung ausgetauscht wird. Dafür gibt es nämlich einen Bonus von 20 Prozent. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent. Familien mit geringem Einkommen erhalten 30 Prozent extra. Entsprechend werden sich die Förderungen von Fall zu Fall stark unterscheiden. Zudem muss jede klimafreundliche Heizung individuell an das jeweilige Haus angepasst werden und es entstehen unterschiedliche Kosten. Die Heizungsbauer und Energieberater werden die Menschen entsprechend genau beraten müssen.

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Staffelung bei Mehrfamilienhäusern

Die Förderung gilt selbstverständlich auch für Mehrfamilienhäuser, in denen eine klimafreundliche Heizung eingebaut werden soll. Dort gibt es wie bei einem Einfamilienhaus 30.000 Euro maximale Förderung für die erste Wohnung. Für die zweite bis sechste Wohnung gibt es jeweils 10.000 Euro und ab der siebten Wohnung dann noch jeweils 3.000 Euro.

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