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Nicht nur Handynutzer jubeln: Neues Gesetz killt Fesselverträge

Samsung Galaxy S10 Plus (© GIGA)
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Ob Handyvertrag, Stromtarif oder Mitgliedschaft im Fitnessstudio: In aller Regel müssen sich Verbraucher mindestens 24 Monate an den Anbieter binden. Diese Fesselverträge stehen jetzt vor dem Aus. Ein Schlupfloch bleibt aber bestehen.

Lange Vertragslaufzeiten von 24 Monaten soll es zukünftig nur noch in Ausnahmefällen geben. Am frühen Freitagmorgen hat der Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, wie Spiegel Online berichtet. „Lange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.

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Vertragslaufzeiten werden im Regelfall auf 12 Monate begrenzt

Für Verbraucher ändert sich konkret folgendes:

Vertragslaufzeit: In der Regel dürfen Verträge zukünftig nur noch 12 Monate laufen. Eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten ist zwar grundsätzlich noch erlaubt, der Kunde muss aber gleichzeitig ein Angebot für einen Ein-Jahres-Vertrag erhalten. Der darf im Monatsdurchschnitt höchstens 25 Prozent teurer sein als der Zwei-Jahres-Vertrag.

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Kündigungsfristen: Möchte ein Unternehmen den bestehenden Vertrag automatisch um mehr als drei Monate verlängern, muss es von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Darüber hinaus wird grundsätzlich die Kündigungsfrist von drei auf einen Monat verkürzt. Und: Im Internet muss es zukünftig einen „Kündigungsbutton“ geben. Damit soll sichergestellt werden, dass Verträge genauso leicht beendet werden können, wie sie geschlossen wurden.

Passt dein Handyvertrag noch zu dir? In diesem Video geben wir die Antwort:

Warum du jetzt deinen Handyvertrag kündigen solltest – TECH.tipp Abonniere uns
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Schutz vor aufdringlicher Telefonwerbung

Ebenfalls wurde die Telefonwerbung strengeren Auflagen unterworfen. Bereits jetzt darf diese nur nach vorheriger Einwilligung des Verbrauchers erfolgen. In Zukunft müssen Unternehmen zudem diese Einwilligung sorgfältig dokumentieren und auf Nachfrage vorlegen können. Ein Verstoß dagegen kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Das soll vor aufdringlicher Telefonwerbung schützen.

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