Für Nintendo-Fans gibt es eine schlechte Nachricht, denn die EU hat eine Klage gegen Nintendo verloren – und das zum Leidwesen der Spieler.
Wenn man sich ein Spiel vorbestellt, das man aus einem Grund dann doch nicht mehr haben möchte, kann man die Bestellung canceln – so kennen die Nutzer es zumindest, die von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen. Anders allerdings bei Nintendo, denn ein Gericht hat entschieden, das Unternehmen dürfte ihre „Ein Kauf ist endgültig“-Regel weiterhin durchsetzen.
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Doppelt über einen Kauf nachdenken
Deutschland und Norwegen hatten sich zusammengetan und gegen Nintendo geklagt. Grund dafür war eine dubiose Regel, die besagt, dass digitale Vorbestellungen im eShop nicht zurückgegeben werden können. Ende letzten Jahres ging der Fall vor Gericht und nun ist die Entscheidung gefallen. Diese sieht allerdings nur für Nintendo rosig aus, denn sie dürfen ihre gewohnte Firmenpolitik weiterhin durchziehen.
Die Klage von Deutschland und Norwegen basierte auf den Verbraucherrechten der EU, die besagen, dass Kunden das Recht haben müssen, Bestellungen rückgängig zu machen und das Geld zurückzubekommen. Bei Nintendo ist dem nicht so, das heißt, dass alle digitalen Käufe für die Wii U, den Nintendo 3Ds und die Nintendo Switch endgültig sind. Damit ist Nintendo das einzige Unternehmen, das diese Regel bei uns durchzieht. Der deutsche Verbraucherschutz wolle dieses Urteil jedoch anfechten.
Was haltet ihr davon? Wart ihr schon einmal in der Situation, eine Bestellung canceln zu wollen? Schreibt uns eure Erfahrungen gerne in die Kommentare.