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o2 verliert vor Gericht: So profitieren Verbraucher von der Niederlage

Telefónica/o2 hat sich eine bittere Niederlage vor Gericht eingefangen. (© IMAGO / Sven Simon)
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Verbraucherschützer haben Telefónica/o2 vor Gericht gezerrt und in letzter Instanz gewonnen. Damit steht fest, dass o2 eine Vertragsklausel nicht mehr nutzen kann, die Kunden zuvor hätte einschränken können. Für die eröffnen sich damit ganz neue Möglichkeiten abseits von Smartphone und Tablet.

o2 vor Gericht: Urteil sorgt für Freiheit bei der Geräteauswahl

Wer bei o2 einen Mobilfunkvertrag bucht, hat die freie Wahl darüber, welches Endgerät er oder sie nutzt. Der Provider hat dabei nicht nur kein Mitspracherecht, sondern darf vor allem keine Vorgaben über die zu nutzenden Endgeräte machen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs gegen Telefónica/o2 hervor, der damit ein zuvor gesprochenes Urteil gegen o2 in letzter Instanz bestätigt.

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Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bereits vor mehreren Jahren. Grund für die Klage: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von o2 für den Tarif o2 Free Unlimited. Darin wollte der Provider Kunden verbieten, kabelgebundene Endgeräte wie einen LTE-Router für den Internetempfang zu nutzen. Die Verbraucherschützer sahen darin einen Verstoß gegen die Endgerätefreiheit, die von der EU gesetzlich geschützt wird.

Der BGH hat nun in letzter Instanz entschieden. „Wir werden die Urteilsbegründung genau analysieren und daraus entsprechende Schritte ableiten“, erklärte ein Sprecher von Telefónica (Quelle: heise online). „Für unsere Kundinnen und Kunden ergeben sich dadurch keine Änderungen, da wir die entsprechenden Klauseln in den Geschäftsbedingungen aktuell nicht anwenden.“

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Laut o2 sei der Grund für die Einschränkung, „Kundinnen und Kunden auf ihr spezifisches Nutzungsverhalten zugeschnittene Tarife unter Nutzung einer Endgeräteart anbieten zu können, die diesem jeweiligen Nutzungsszenario“ entsprechen.

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Die Kritiker bis hoch zum BGH hingegen erkannten in den AGB eine Einschränkung der Wahlfreiheit für Nutzer. Mit dem Urteil gelten entsprechende Klauseln bei o2 als nichtig, auch wenn das den Angaben des Providers zufolge nur ältere Bestandskunden betreffen dürfte.

Vodafone und Telekom: Was bedeutet das Urteil für Kunden der Konkurrenz?

Das Urteil bezieht sich aber nicht nur auf o2: Eigenen Angaben zufolge führt der VZBV in vergleichbaren Fällen Prozesse gegen Vodafone, die Telekom und Mobilcom Debitel. Nach der Entscheidung des BGH gegen o2 dürfte auch in diesen Verfahren gegen die Provider entschieden werden.

Für Verbraucher ergeben sich damit nicht nur theoretisch neue Möglichkeiten, sondern diese sind jetzt auch explizit erlaubt. Wer einen Mobilfunktarif auch für den heimischen Internetanschluss nutzen möchte, kann also nach Lust und Laune Router oder andere Geräte mit einer gewöhnlichen SIM-Karte bestücken.

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