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Parship vor Gericht: Verbraucherschützer klagen gegen Singlebörse

Verbraucherschützer klagen gegen die Singlebörse Parship. (© IMAGO / Schöning)
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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagt gegen die Online-Partnerbörse Parship. Kunden würden auf unlautere Weise in teuren Verträgen gehalten, so der Vorwurf. Kündigungen würden einfach abgelehnt. Die Verbraucherschützer rufen Betroffene auf, sich der Klage anzuschließen.

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Verbraucherschützer zerren Parship vor Gericht

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Musterfeststellungsklage gegen die PE Digital GmbH eingereicht, die das Portal Parship betreibt. Nach Ansicht der Verbraucherschützer werden Kunden bei der Online-Partnervermittlung „in unzulässiger Weise langfristig in kostspieligen Verträgen“ gehalten. Entsprechende Klauseln zur Vertragsverlängerung hält der Bundesverband für unwirksam.

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Ziel der Klage vor dem Oberlandesgericht Hamburg ist es, Kunden aus teuren Verträgen herauszuhelfen und zu Unrecht erhobene Beiträge zurückzufordern. Dabei beruft sich der Bundesverband auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2020, in dem hohe Beiträge bei rechtzeitigem Widerruf durch den Kunden als unzulässig eingestuft wurden.

Die Verbraucherschützer führen an, dass Parship eine fristlose Kündigungsmöglichkeit ohne Angabe von Gründen grundsätzlich ablehne. „Tausende“ Kunden müssten dann zum Teil jahrelang hohe Beiträge zahlen, obwohl sie gar kein Interesse mehr an der angebotenen Dienstleistung hätten. Kritisiert wird, dass sich bis zum 28. Februar 2022 abgeschlossene Verträge automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. Damit würden die Kunden nicht rechnen.

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Parship-Klage: Verbraucherschützer suchen Betroffene

Der Bundesverband ruft betroffene Kunden von Parship auf, sich an der Musterklage zu beteiligen. Die Teilnahme ist kostenlos und kann online erfolgen. Ob Kunden tatsächlich betroffen sind, können sie mit einem Klage-Check selbst herausfinden (Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband)

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