Bundesweite Fahrten im Nah- und Regionalverkehr für 49 Euro im Monat: Das 49-Euro-Ticket versteht jedes Kind. Was viele aber nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen darf man mit dem Deutschlandticket auch einen ICE nutzen. Dem schiebt die Bahn jetzt aber einen Riegel vor.
Das 49-Euro-Ticket ist erstens: simpel. Es hat mit dem Wirrwarr aus unterschiedlichen Verkehrsverbünden und Tarifzonen endlich Schluss gemacht. Seit 1. Mai brauchen Deutsche für den Nah- und Regionalverkehr nur noch ein Ticket.
Das 49-Euro-Ticket ist zweitens: langsam. Denn ICs und ICEs sind Tabu. Für die Fernzüge der Deutschen Bahn gilt das Deutschlandticket nicht. Wer längere Strecken verreist, muss sich in Geduld üben. Ein Schlupfloch ermöglicht aber trotzdem die Fahrten im IC oder ICE. Das schließt die Deutsche Bahn aber nun.
49-Euro-Ticket: Keine Erstattung für die ICE-Fahrkarte bei Verspätung
Ab heute, den 15. August gilt eine neue Regel für Verspätungen (Quelle: MyDealz). „Reisende mit einem Deutschland-Ticket müssen für die Benutzung eines Fernverkehrszuges immer eine separate Fahrkarte kaufen“, heißt es auf den Seiten der DB.
Die bisherige Regelung, die heute ausläuft, sah eine Fahrkostenrückerstattung bei erheblichen Verspätungen vor. Hatte der Nahverkehrszug eine Verspätung von mindestens 20 Minuten, konnten Bahnfahrer einen IC oder ICE als Alternative nehmen. Die Kosten der Fahrkarte mussten sie zuerst zwar vorstrecken, konnten sich den Preis im Nachgang aber erstatten lassen. Das ist ab dem 15. August nicht mehr der Fall.
Die Deutsche Bahn begründet die Neuregelung mit Hinweis auf Paragraph 3 der Eisenbahn-Verkehrsordnung. Demnach sei das Deutschlandticket als „Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert“, weshalb es keine Erstattung von Fahrgeldern für die Nutzung von Fernverkehrszügen gebe.
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Mit dem Deutschlandticket ins Ausland
Nicht nur in Deutschland gilt das 49-Euro-Ticket. Auch bis in manche Nachbarländer reicht die Spar-Fahrkarte. Dazu zählen etwa die Niederlande, Polen oder Frankreich.