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Pflicht für Paketboten: DHL und Co. müssen Pakete der Polizei bringen – unter diesen Umständen

© Photo by Maxim on Unsplash
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Post- und Paketboten nimmt der Staat künftig in die Pflicht: Sie müssen beschädigte und unzustellbare Sendungen an die Ermittlungsbehörden übergeben, wenn diese besonders auffallen. Mehr dazu im Update am Ende des Artikels.

Paketboten in der Pflicht: Was dürfen DHL, Hermes und Co?

Es soll ein Schlag gegen die „Versand-Kiminalität“ werden: Am Freitag hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf angenommen, mit dem man gegen Täter vorgehen will, die kriminelle Güter mittels Paket- und Postdienstleistern verschicken. Dafür will der Staat die Paketboten und deren Arbeitgeber wie DHL, Hermes oder DPD in die Pflicht nehmen – sie müssen künftig verdächtige Pakete an die Strafverfolgungsbehörden übergeben. Aber kann deswegen einfach jedes Paket geöffnet und untersucht werden?

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Nein, den Paketboten wird keine zusätzliche Kompetenz verliehen, Sendungen zu öffnen. Lediglich unzustellbare oder beschädigte Pakete oder andere Sendungen dürfen genauer untersucht werden, um Empfänger oder Absender festzustellen bzw. den Inhalt zu sichern – genau wie bisher. In solchen Fällen wurden zuletzt vermehrt „inkriminierte Güter“ gefunden, heißt es in dem Entwurf. Die Maßnahme soll unter anderem bei Verstößen gegen das Betäubungsmittel-, Waffen- und Sprengstoffgesetzt helfen, die Täter zu fassen.

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Tipps und Tricks für den Paketversand mit DHL im Video:

Strafandrohung aus Gesetzentwurf gestrichen

Entdecken Angestellte von Postdienstleistern bei einer Sendung „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für entsprechende Verstöße – wie der Stern schreibt, könnte das etwa ein seltsamer Geruch sein –, sind sie verpflichtet, alles den zuständigen Behörden auszuhändigen. Bis zu 500.000 Euro Strafe kommen auf Unternehmen zu, deren Angestellte dieser Pflicht nicht nachkommen.

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Es ist nicht ausgeschlossen, dass dabei auch einmal fälschlicherweise verdächtigte Sendungen genauer untersucht werden können. Nimmt man wieder den Geruch als Kriterium, könnten theoretisch etwa seltene oder unbekannte (Küchen-)Zutaten nicht als solche erkannt werden. Was in so einem Fall weiter passiert, ist nicht bekannt. Ein möglicher Grund, warum eine Sendung nicht ankommt, wäre es immerhin.

Update: Im vom Bundestag angenommenen Gesetzentwurf wurde die Höhe eines möglichen Bußgeldes sowie deren Androhung bei Zuwiderhandeln entfernt, wie ein Vertreter der Deutsche Post AG informiert. Dies hätte etwa dazu führen können, dass Postdienstleister mehr Pakete als nötig vorlegen würden, um eine Strafe zu vermeiden, wird die Entscheidung begründet.

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