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Pläne für WhatsApp und Co.: Innenminister holt sich scharfe Kritik ein

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Mit einem Änderungsvorschlag schießt das Innenministerium beim neuen Telekommunikationsgesetz über das Ziel hinaus – und zwar deutlich. Wird dieser umgesetzt, müssten deutsche Nutzer fürchten, bei Messengern wie WhatsApp oder selbst E-Mails außen vor zu sein. Jetzt regt sich deutlicher Widerstand gegen das Vorpreschen des Ministeriums.

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Update vom 05.03.2021: Gegen den Änderungsvorschlag des TKGs regt sich Widerstand von vielen Seiten. Der oberste Datenschützer des Landes läuft ebenso Sturm gegen die Pläne des Innenministeriums wie die Justiz und Politiker mehrerer Parteien. Verstöße gegen den Datenschutz, Gefahr durch Hacker und Behinderung der Arbeit von Geheimnisträgern wie Anwälten und Journalisten sind nur einige der Vorwürfe, die man sich im Hause Seehofers anhören muss, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet. Das Bundesinnenministerium sieht es offenbar gelassen, es gebe schließlich Situationen, in denen Anonymität hinter den Erfordernissen der Strafverfolgung zurückstehen müsse.

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Originalartikel:

WhatsApp und Co. sollen Name und Adresse speichern

Die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) liegt in den letzten Zügen, da soll kurz vor knapp nochmal geändert werden – und der Änderungsvorschlag hat es in sich. Das Bundesinnenministerium (BMI) will offenbar viele Anbieter zwingen, persönliche Daten der deutschen Nutzer zu erheben.

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Das Forderungspapier des BMI, welches dem Portal und E-Mail-Dienst Posteo vorliegt, bezieht sich dabei auf sogenannte „nummernunabhängige Telekommunikationsdienste“ (TK-Dienste). Dazu würden Messenger wie WhatsApp und Co. zählen, ebenso Audio- und Videochat-Programme wie etwa Skype und Zoom. Sogar auf E-Mail-Anbieter bezieht sich das Papier. Sie alle sollen, geht es nach dem Ministerium unter Horst Seehofer, persönliche Daten der Nutzerinnen und Nutzer speichern.

Vollständiger Name, Geburtsdatum, Wohnort – so stellt sich Seehofer das offenbar vor. Überprüft werden sollen die Angaben per Videoidentifikation anhand eines gültigen Ausweises. „TK-Dienste sollen verpflichtet werden, Identifizierungsmerkmale zu erheben, zu verifizieren und im Einzelfall den Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen“, so die Forderung.

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Die Dreistigkeit Seehofers: TK-Dienste für Strafverfolgung einspannen

Begründet wird diese mit dem Nutzen für die Strafverfolgung, speziell bei Cyberkriminalität. Doch die Folgen wären weitreichender. So könnten WhatsApp und Co. im Extremfall entschließen, ihre Services nicht für deutsche Nutzer bereitzustellen, um nicht zur Weitergabe der Daten verpflichtet zu werden.

Dabei sind Dienste, die wenig Daten abfragen, nach der Bekanntgabe der neuen Richtlinien von WhatsApp sogar beliebter geworden. Ihnen würde damit praktisch die Existenzgrundlage entzogen. Posteo erwartet zudem erhebliche Schäden für Deutschland als digitalen Wirtschaftsstandort.

Im letzten Jahr erst hatte man noch der Corona-Warn-App zugunsten des Datenschutzes die Zähne gezogen. Verglichen damit wirkt die Forderung des BMI nun wie eine perfekte Kehrtwende. Dass sie tatsächlich umgesetzt wird, ist glücklicherweise fraglich. Allein die Dreistigkeit des Plans wirft jedoch kein gutes Licht auf die Institution unter Seehofer.

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