Ein Gegner des Rundfunkbeitrags hat vor einem europäischen Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Bei der Zahlung der „GEZ-Gebühr“ dürfen Kritiker nicht selbst entscheiden, wie der Beitrag zu entrichten ist. Der seit Jahren geführte Rechtsstreit ist aber noch nicht zu Ende, wie sie zeigt.
Rundfunkbeitrag: Barzahlung bleibt untersagt
Wenn es darum geht, den Rundfunkbeitrag für die öffentlich rechtlichen Sender Deutschlands nicht bezahlen zu müssen, dann werden Gegner sehr schnell kreativ. Ein Kritiker konnte die Richter des Europäischen Gerichtshofs aber nicht überzeugen. Zwar ging es ihm nicht um die generelle Abschaffung der ehemaligen „GEZ-Gebühr“, wohl aber um die Art und Weise, wie diese zu entrichten sei. Er wollte den Beitrag ausschließlich in bar bezahlen. Die Richter wollten seiner Argumentation letztlich jedoch nicht folgen.
In der Begründung des Urteils heißt es, dass EU-Mitgliedstaaten ihren Behörden unter bestimmten Umständen erlauben können, die Annahme von Bargeld zu verweigern. Hierzu muss allerdings geklärt sein, dass die Annahme von Bargeld die Verwaltungskosten erhöht. Nachteile für Bürger dürfen dabei „nur verhältnismäßig sein“. Diese Verhältnismäßigkeit hat der Europäische Gerichtshof bei der deutschen Praxis bestätigt gesehen.
Ganz geklärt ist der Fall allerdings immer noch nicht, denn nun geht die Klage zurück an das Bundesverwaltungsgericht. Das muss abschließend entscheiden, ob Bürgern Deutschlands bei der Zahlung des Rundfunkbeitrags auch in Zukunft eine Überweisung zugemutet werden kann.
Das denkt die GIGA-Redaktion über den Rundfunkbeitrag:
Geklagt hatte der Journalist Norbert Häring. Er kämpft seit dem Jahr 2015 dafür, den Rundfunkbeitrag bar bezahlen zu können. Vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist er nicht überzeugt: „Diese Rechtsprechung stellt das bisherige Verständnis dessen, was die Eigenschaften des gesetzlichen Zahlungsmittels beinhaltet, auf den Kopf.“
Ehemalige GEZ-Gebühr: Abschaffung nicht das Ziel
Während es nicht wenige Menschen gibt, die den Rundfunkbeitrag generell abschaffen möchten, sieht sich der Kläger in einem anderen Lager. Ihm zufolge sei der Rundfunkbeitrag zwar „zu hoch und unsozial“, aber um eine Abschaffung gehe es ihm nicht bei der ehemals als GEZ bezeichneten Gebühr. Letztlich sei es ein grundsätzliches Problem, wenn Bürger zu einer Überweisung oder einem Bankeinzug gezwungen werden können.