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Politik macht Druck auf Hersteller: Smartphones mit Wechsel-Akkus vor Comeback?

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Geht es nach dem Deutschen Bundesrat, dann sollen die Hersteller von Smartphones und anderen Elektrogeräten künftig verpflichtet werden, die integrierten Akkus durch Nutzer selbst austauschbar zu machen. So soll unnötiger Elektroschrott verhindert werden. Die Lebensdauer von Handys könnte sich spürbar erhöhen.

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Bundesrat: Handy-Akkus austauschen statt wegwerfen

Der Bundesrat hat eine eigene Stellungnahme zur geplanten Reform des Elektrogerätegesetzes abgegeben. Bei fest verbauten Akkus in Smartphones und Notebooks habe es nicht weniger als eine „völlige Fehlentwicklung“ gegeben, so die Einschätzung. Dieser müsse endlich Einhalt geboten werden, um den Kampf gegen Elektroschrott effektiver zu gestalten. Es soll gesetzlich festgeschrieben werden, das Smartphone-Besitzer die Batterie eigenhändig ersetzen können. So würde sich die Lebensdauer von Handys deutlich erhöhen. Smartphones mit Wechselakku sind mittlerweile eine Seltenheit.

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Darüber hinaus sollen die Hersteller verpflichtet werden, Akkus nach Veröffentlichung eines Smartphones für rund fünf Jahre als Ersatzteil anzubieten. Selbst die Lieferzeit möchte man hier nicht den Unternehmen überlassen: Innerhalb von 14 Tagen sollen neue Batterien bei den Kunden ankommen, heißt es.

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Die Begründung des Bundesrats dürfte jedem Besitzer eines Smartphones einleuchten. Akkus seien „das störanfälligste Bauteil“ eines Handys. Sollte ein Defekt auftreten oder die Kapazität im Laufe der Zeit nachlassen, dann würden Kunden eher zu einem neuen Gerät greifen, statt sich für einen neuen Akku zu entscheiden. So entsteht eine Unmenge an Elektroschrott, der vermeidbar ist.

Manche Smartphones bietet eine unglaubliche Akku-Kapazität:

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Supermärkte sollen Handys zurücknehmen

In einer weiteren Forderung heißt es, dass Kunden ihre alten Smartphones und Elektrogeräte künftig auch bei Supermärkten abgeben oder alternativ an den Verkäufer zurücksenden können.

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Eine solche Pflicht zur Rücknahme soll bei Händlern dann entstehen, wenn sie einen jährlichen Umsatz von 12 Millionen Euro erwirtschaften sowie mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen. Bisherige Regelungen konzentrieren sich dabei auf Lager und Versand des jeweiligen Unternehmens. Das sei aber schwer überprüfbar, heißt es. Der Einzelhandel wiederum soll sich im Idealfall auf ein kollektives Rücknahmesystem einigen.

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