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Postbank macht Ernst mit Konto-Kündigung: Jetzt ist die Zeit abgelaufen

Für manche Kunden der Postbank kann es teuer werden. (© Imago / Michael Gstettenbauer)
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Die Schonfrist ist vorbei: Bis zum 1. Mai hatten Postbank-Kunden Zeit, den neuen AGB zuzustimmen, bevor die Kontokündigung der Bank wirksam wird. Wer das ehemals kostenlose Girokonto jetzt noch benutzt, muss automatisch zahlen.

Postbank kündigt Girokonten: Was Kunden wissen müssen

Die Kündigungsschreiben sind raus: Wer den AGB-Änderungen der Postbank als Kundin oder Kunde nicht zugestimmt hat, dürfte das zugehörige Kündigungsschreiben bereits erhalten haben. Der 30. April war Stichtag der Kündigung von Giro-plus-Konten, deren Inhaber den neuen AGB nicht zugestimmt haben.

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Laut Handelsblatt-Informationen vom Februar war eine mittlere fünfstellige Zahl an Kunden betroffen. Für sie ist seit dem Erhalt des Kündigungsschreibens aber noch nicht jede Möglichkeit erloschen, bei der Postbank zu bleiben. „Gerne wollen wir Sie aber als unseren Kunden behalten. Dazu bieten wir Ihnen im zweiten Schritt den Abschluss eines neuen Girokontovertrags mit unseren aktuellen Preisen und Bedingungen an“, heißt es in dem Schreiben.

Das Wirksamwerden der Kündigung lässt sich zudem durch Zustimmung zu den neuen AGB verhindern, dies sei schriftlich oder online möglich (Quelle: Handelsblatt). Wer das nicht will, muss vorsichtig sein: Ab dem 1. Mai werden die betroffenen Girokonten, bei denen Kunden wegen der mangelnden Zustimmung seit Januar keine Kontoführungsgebühren mehr zahlen, in kostenpflichtige Konten überführt.

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Das bedeutet: Wer das Girokonto nach dem 30. April weiter nutzt – etwa durch eine Überweisung, beim Geld abheben oder durch Kartenzahlung –, erklärt sich so automatisch mit den neuen Konditionen einverstanden. Dann werden monatlich Kontoführungsgebühren von 5,90 Euro fällig.

Deutsche Bank stellt mehr Kündigungen in Aussicht

Wer hingegen das Konto ungenutzt lässt und auch weiterhin den AGB nicht zustimmt, wird letztlich tatsächlich gekündigt. Betroffene Konten können ab 30. Juni nicht mehr genutzt werden. Grund für die Kündigungen ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom letzten Jahr. Banken dürfen seitdem Änderungen der AGB, wie etwa neue Kontoführungsgebühren, nicht mehr ohne aktive Zustimmung der betroffenen Kundinnen und Kunden einführen.

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Wer Online-Banking nutzt, sollte diese Sicherheitsverfahren kennen:

„Wir wollen keine Kunden verlieren und ein Stück Rechtsunsicherheit für beide Seiten beenden“, so ein Sprecher der Deutschen Bank, zu der auch die Postbank gehört. Doch auch bei der Deutschen Bank bereite man „ähnliche Schritte bei Girokonten“ vor. Bei der Norisbank erhebt man inzwischen auch für Bestandskunden Kontoführungsgebühren.

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