Es klingt im ersten Moment wie ein schlechter Scherz, doch es ist tatsächlich wahr. Weil ein Familienvater mit drei Kindern Energiekosten sparen wollte und sich deswegen ein Balkonkraftwerk angeschafft hat, wird die ganze Familie nach einem Mietverhältnis von 18 Jahren rausgeschmissen und ist nun von der Obdachlosigkeit bedroht.
Balkonkraftwerk sorgt für Kündigung der Mietwohnung
Balkonkraftwerke sind in Deutschland so beliebt wie noch nie. Spätestens seit dem Wegfall der Mehrwertsteuer und den dadurch stark gefallenen Preisen erfreuen sich die Mini-Solaranlagen großer Beliebtheit. Für eine fünfköpfige Familie aus Thüringen wurde die kleine Solaranlage aber zum Verhängnis. Kurz nachdem der Vater die Anlage 2020 installiert hat, hat die Ilmenauer Wohnungsbaugenossenschaft (WBG) den 18 Jahre alten Mietvertrag fristlos gekündigt. Nach diversen Gerichtsterminen und Anordnungen des Gerichts, die Anlage zu entfernen, droht der Familie nun aber die Obdachlosigkeit, denn der Vater weigert sich, das Balkonkraftwerk abzubauen (Quelle: insuedthueringen).
Die WBG behauptet, dass das Balkonkraftwerk eine Gefahr ist und vorher nicht angemeldet wurde. Der Familienvater beteuert hingegen, dass er die Anlage gut gesichert hat, sie bei einem Sturm abnimmt, extra eine Versicherung abgeschlossen hat und ein Feuerlöscher bereitsteht. Das reicht der WBG und auch dem Gericht nicht. Zum 31. Januar 2023 wurde ein Räumungsbefehl erlassen. Wohin er mit seiner Familie soll, wenn die Räumung wirklich erfolgt, weiß er nicht.
Das müsst ihr über Balkonkraftwerke wissen:
Wohnungsbaugenossenschaft hat mehrere Anfragen für Balkonkraftwerke
Tatsächlich soll die Familie nicht die Einzige sein, die sich für ein Balkonkraftwerk interessiert. Mehrere Mieterinnen und Mieter haben Interesse bekundet. Laut der WBG werden diese auch erlaubt, wenn sie angemeldet und alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Wieso das bei der fünfköpfigen Familie nach einer Mietdauer von immerhin 18 Jahren nicht der Fall sein soll, ist nicht bekannt.
Tatsächlich ist es so, dass die Gesetzeslage in Deutschland es aktuell so vorsieht, dass ihr nicht einfach ein Balkonkraftwerk montieren dürft, wenn ihr mietet, Teil einer Wohnungseigentumsgemeinschaft seid oder in einem Haus lebt, das unter Denkmalschutz steht. Ihr müsst immer vorher bei dem Vermieter oder den anderen zuständigen Stellen nachfragen, ob ihr eine Anlage installieren dürft. Nur wenn ihr ein Haus mit eigenem Grundstück habt, dann seid ihr frei in eurer Entscheidung. Vorausgesetzt, es steht nicht unter Denkmalschutz.