Die EU-Kommission will mit einem neuen Gesetz die Reparatur von Verbrauchsgütern einfacher und attraktiver gestalten. Das soll nicht nur den Verbrauchenden, sondern auch der Umwelt zugutekommen.
Recht auf Reparatur: 5 bis 10 Jahre Garantie beim Hersteller
Kauft man sich zum Beispiel ein neues Smartphone, beträgt die Herstellergarantie 2 Jahre. Doch macht die Technik nach dieser Garantie Probleme und ist die Reparatur zu teuer, entscheidet man sich oft für ein neues Gerät. Das hat nicht nur Konsequenzen für unseren Geldbeutel, sondern auch für die Umwelt.
Um Reparaturen besser zu ermöglichen, hat sich die EU-Kommission auf ein Recht auf Reparaturen geeinigt. Dieses soll sich auf Produkte jeglicher Art beziehen – von Haushaltsgeräten wie Staubsauger bis hin zu Unterhaltungselektronik wie Tablets und Smartphones (Quelle: Europäische Kommission). Das geplante Gesetz sieht vor, dass die Käuferinnen und Käufer defekte Geräte für 5 bis 10 Jahre vom Hersteller reparieren lassen können.
Zusätzlich soll es den Verbrauchenden erleichtert werden, zu Reparaturbetrieben Kontakt aufzunehmen und deren Bedingungen und Preise zu erfahren. Dafür wird an entsprechenden europäischen Qualitätsstandards und einer Online-Reparaturvermittlung gearbeitet. Letztere soll zusätzlich über Gebrauchtwaren-Händler in der Nähe informieren, um den Second-Hand-Markt zu stärken.
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Gut für den Geldbeutel und die Umwelt
Mit dem neuen Gesetz will die EU-Kommission zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Entsorgt man eigentlich noch gebrauchsfähige Produkte, anstatt sie zu reparieren, hat das einerseits Auswirkungen auf unsere Umwelt. Die EU-Kommission spricht von „jährlich 35 Mio. Tonnen Abfall, 30 Mio. Tonnen verschwendeter Ressourcen und 261 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen in der EU.“ Andererseits sind Reparaturen in vielen Fällen kostengünstiger als ein Neukauf – die Mehrkosten der Verbrauchenden werden jährlich auf 12 Milliarden Euro geschätzt.
Didier Reynders, Kommissar für Justiz, sieht das geplante Reparatur-Gesetz ebenso als wichtiges Signal an die Hersteller: „Mit diesen neuen Maßnahmen werden die Verbraucher/innen die Instrumente erhalten, die sie benötigen, um sich für eine Reparatur zu entscheiden und einen positiven Beitrag zur Kreislaufwirtschaft zu leisten. Damit wird auch eine wichtige Botschaft an die Unternehmen gesendet, dass sich nachhaltige Geschäftsmodelle und Investitionen in Reparaturen auszahlen.“ Wann der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission eintritt, ist bisher noch unklar. In den nächsten Schritten müssen das Europaparlament und die EU-Staaten über konkrete Vorschriften verhandeln.
Wie deutsche Smartphone-User zu Reparaturen stehen, erfahrt ihr in einem separaten Artikel: