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Recht auf schnelles Internet: Jetzt knicken auch Verbraucherschützer ein

Beim Recht auf schnelles Internet bahnt sich ein langsamer Kompromiss an. (© Unsplash)
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Wie schnell ist schnelles Internet? Den Verbraucherzentralen zufolge muss es in Deutschland gar nicht so rasant zugehen, denn 30 MBit/s reichen einem neuen Kompromiss mit der Bundesnetzagentur zufolge bereits aus. Zuvor gab es beim Recht auf schnelles Internet noch ehrgeizigere Ziele.

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Recht auf schnelles Internet: 30 MBit/s sind genug

Deutschland erhält erstmals ein Recht auf schnelles Internet. Bis zum 1. Juni 2022 soll die Regelung in trockenen Tüchern sein. Was aber genau unter „schnellem“ Festnetz-Internet zu verstehen ist, bleibt weiter Gegenstand der Diskussion. Nun hat sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen von seinem ursprünglichen Ziel verabschiedet. Eigentlich sollten 50 Megabit in der Sekunde als Mindestmaß herangezogen werden. Der neue Kompromiss mit der Bundesnetzagentur sieht aber anders aus.

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Die Bundesnetzagentur hält bei Downloadraten weiter 10 MBit/s für den Zugriff auf den „erweiterten Universaldienst“ für vertretbar. Bei den Verbraucherzentralen gibt man sich nun allem Anschein nach mit 30 MBit/s zufrieden. Dies sei ein aus Verbrauchersicht „verkraftbarer Kompromiss“, heißt es (Quelle: heise online).

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Mit dem Vorschlag der Regulierungsbehörde wurden selbst die Erwartungen der Parlamentarier unterschritten. Ihnen zufolge sind 10 MBit/s heute schlicht zu langsam, um Video-Anrufe und die Arbeit im Home-Office sowie die Nutzung sozialer Medien ohne Schwierigkeiten durchführen zu können. Hier müsse es ein „30-MBit-Produkt“ sein.

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Schnelles Internet: Bundesnetzagentur hat kaum Daten

Eigenen Angaben zufolge besitzt die Bundesnetzagentur keine belastbaren Daten zur tatsächlich genutzten Bandbreite in Deutschland. Stattdessen werden Analysen auf Basis von Befragungen von Internetanbietern durchgeführt. Hier geht es allerdings nur um vertraglich festgelegte minimale Geschwindigkeiten, die Festnetz-Anschlüsse liefern können.

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die Regulierungsbehörde selbst das Prinzip von Haushalten nicht begreifen würde. Die gleichzeitige Nutzung des Internets durch mehrere Personen in einem Haushalt spiele bei den Berechnungen keine Rolle.

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