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Reinfall für VW: Misslungener Aprilscherz rächt sich

© Volkswagen AG
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Spaßeshalber hatte VW vor einigen Wochen verkündet, die E-Auto-Sparte in „Voltswagen“ umzubenennen. Der Aprilscherz hatte für Aufsehen gesorgt und könnte den VW-Konzern jetzt teuer zu stehen kommen. Die Börsenaufsicht ermittelt bereits.

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VW leistet sich PR-Patzer: Die US-Börsenaufsicht ermittelt

Vor genau einem Monat hat sich Deutschlands größter Autohersteller einen Scherz erlaubt, der jetzt unangenehme Folgen nach sich zieht: Per Pressemitteilung und über Twitter verkündeten die Wolfsburger eine Namensänderung für ihre Marke. In den USA wollte man Elektroautos unter dem Name „Voltswagen“ anbieten. Ein cleveres Wortspiel als PR-Gag sollte es sein, doch jetzt wird wegen der Meldung gegen den Konzern ermittelt.

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Die US-Börsenaufsicht SEC soll bei Volkswagen bereits Anfang April Informationen zu dem Vorgehen angefragt haben. Dies hat VW inzwischen auf Anfrage des Spiegels bestätigt. Man arbeite mit den zuständigen Behörden zusammen, deren Ermittlungen sich auf die US-Tochter „Volkswagen of America“ beziehen.

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VW wird zu „Voltswagen“: Bewusste Falschmeldung oder PR-Stunt?

Der Vorwurf der Wettbewerbshüter ist dabei nicht auf die leichte Schulter zu nehmen: Es wird geprüft, ob Volkswagen mit der Falschmeldung bewusst in die Irre führen wollte, um den Aktienkurs durch das öffentliche Interesse zu beeinflussen. VW hingegen argumentiere, so der Spiegel weiter, dass man bloß eine ungewöhnliche Werbeaktion zum Marktstart des E-Autos ID.4 in den USA geplant hatte.

So oder so, etwas Gutes ist nicht dabei herausgekommen, wie die Ermittlungen jetzt zeigen. In den USA habe das Vertrauen in den Konzern dadurch eher gelitten. Auch intern gelte die PR-Aktion inzwischen als fehlgeschlagen.

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Bei Volkswagen gehe man davon aus, dass die fingierte Pressemitteilung den Konzern Ansehen und Vertrauen gekostet habe, nicht nur bei potenziellen Kunden sondern auch bei führenden US-Medien. Es könnten zudem konzerninterne Richtlinien verletzt worden sein.

Was Volkswagen bei den Ermittlungen helfen könnte: Der Aktienkurs habe im betreffenden Zeitraum keine bemerkenswerten Sprünge hingelegt, sich kaum verändert. Selten dürfte eine stagnierende Kursbewegung bei einer Aktiengesellschaft besser ankommen als im Nachhinein im Fall der Wolfsburger.

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