Mit der Ausstrahlung eines Doku-Dramas hat sich RTL über eine gerichtliche Anordnung hinweggesetzt. Darin hatte ein Münchner Gericht dem Sender untersagt, „Der große Fake – Die Wirecard Story“ so zu zeigen, wie RTL es trotzdem tat. Das könnte jetzt Folgen haben.
Doku-Drama über Wirecard wird für RTL zum Eigentor
Als wären die Untersuchungen wegen Bilanzbetruges gegen die ehemalige DAX-Firma Wirecard nicht schon genug, zieht nun auch die Aufbereitung des Betrugsskandals ungeahnt weite Kreise. Mit dem Doku-Drama „Der große Fake – Die Wirecard Story“ wollte sich auch RTL des Themas annehmen. Dabei setzte man auf eine Mischung aus Faktenbericht und fiktivem Drama. RTL strahlte die Sendung am vergangenen Donnerstag aus.
Genau das hatte allerdings das Oberlandesgericht München (OLG) nur wenige Stunden zuvor untersagt und eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen. Der Grund dafür: Nach Ansicht der Richter werde ein Kronzeuge im Prozess gegen das Skandalunternehmen vorverurteilt. Es wurde deswegen erlassen, RTL dürfe nicht „identifizierend“ über den Mann oder die Vorwürfe gegen ihn berichten. Das geht aus einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) hervor.
RTL hätte somit zumindest die entsprechende Passage im letzten Moment überarbeiten oder ganz auf die Ausstrahlung verzichten müssen. Beides hat man nicht getan. Laut der Verfügung müsse der Sender nun mit einem Ordnungsgeld rechnen oder sogar mit Ordnungshaft für die Geschäftsführung, so die FAZ.
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RTL sieht sich schuldlos, trotzdem kann es ernste Folgen geben
Bei RTL ist man sich keiner Schuld bewusst: Eine Sprecherin wies daraufhin, dass zuvor das Landgericht München keine Probleme bei der Ausstrahlung gesehen habe. An diese Entscheidung habe man sich gehalten, die des OLGs sei „schlicht falsch“. Man äußere in dem etwa zweiminütigen Ausschnitt des Doku-Dramas keinen Verdacht gegen den Zeugen.
An anderer Stelle war zum Zeitpunkt des Gerichtsentscheids das Kind bereits in den Brunnen gefallen: Schon seit einigen Wochen ist „Der große Fake – Die Wirecard Story“ beim Streaming-Dienst TV Now verfügbar. Inzwischen seien die betreffenden Ausschnitte allerdings überarbeitet worden, so die FAZ. Der Streit ist damit jedoch nicht vom Tisch: Der Betroffene habe durch seinen Anwalt bereits das Ordnungsgeld beantragen lassen.