Ein Online-Portal hat seine Kunden mit Dienstleistungen rund um den Rundfunkbeitrag getäuscht – so sehen es zumindest Verbraucherschützer, die gegen das Angebot von „Service Rundfunkbeitrag“ vorgegangen sind. Mit Erfolg: Die Kunden können nun ihr Geld zurückfordern.
„Service Rundfunkbeitrag“: Geld zurück für Getäuschte
Der „Service Rundfunkbeitrag“ muss auf Druck von Verbraucherschützern Geld an Betroffene zurückzahlen. Die dahinter stehende Firma SSS-Software Special Service hatte für ein Online-Formular zur Änderung der Rundfunkbeitragsdaten Gebühren verlangt, ohne ausreichend darauf hinzuweisen.
Viele Nutzer fielen auf das geschickt bei Google platzierte Angebot herein und zahlten unnötigerweise 29,99 Euro für eine Dienstleistung, die direkt bei den Öffentlich-Rechtlichen erledigt werden kann – völlig kostenlos. Erst mit Erhalt der Rechnung wurde ihnen klar, dass sie für etwas bezahlt hatten, was beim offiziellen Rundfunkbeitragsservice kostenlos ist.
Auf der Webseite waren die Kostenhinweise nach Ansicht der Verbraucherschützer „so undeutlich, dass sie den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen“.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnten das Unternehmen daraufhin ab. Nach der Abmahnung hat das Unternehmen nun offenbar eingelenkt: SSS-Software kündigt an, in „vielen Fällen“ den Widerruf der Kunden zu akzeptieren.
Verbraucherschützer schätzen, dass bis Mitte Juli bereits über 90.000 Verbraucher auf das Angebot der Seite hereingefallen sind. Für Betroffene, bei denen das Unternehmen weiterhin auf Zahlung besteht, prüft der Bundesverband eine Sammelklage (Quelle: Verbraucherzentrale).
Der Rundfunk ist auch ohne „Service Rundfunkbeitrag“ schon teuer genug:
Rundfunkbeitrag: Alle Formulare sind kostenfrei
Rundfunkbeitragszahler können ihre persönlichen Daten wie Bankverbindung oder Wohnanschrift kostenlos über die offizielle Webseite des Beitragsservice mitteilen. Dort stehen Online-Formulare zur Verfügung. Um Änderungen vornehmen zu können, muss lediglich die Beitragsnummer bekannt sein und neben dem Geburtsdatum die bisherige Anschrift angegeben werden. All diese Änderungen können direkt von Beitragszahlern selbst vorgenommen werden und verursachen keinerlei Kosten.