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Rundfunkbeitrag geprellt? Beitragsservice nimmt Gratis-Gucker ins Visier

Einige Bürger dürften bald Post vom Beitragsservice erhalten. (© Imago / BildFunkMV)
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Ob man will oder nicht: Der Rundfunkbeitrag ist Pflicht in Deutschland. 18,36 Euro müssen Haushalte pro Monat für ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlen. Einige entziehen sich aber der Finanzierung und gucken schwarz. Das will der Beitragsservice nicht hinnehmen und tut sich deshalb mit dem Einwohnermeldeamt zusammen.

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Wer in Deutschland lebt und einen eigenen Haushalt führt, kommt am Rundfunkbeitrag kaum vorbei. Nur für wenige Fälle hat der Gesetzgeber Ausnahmen vorgesehen, etwa bei Studenten oder für Sozialschwache. Alle anderen müssen 18,36 Euro monatlich zahlen.

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Damit sich dieser Regelung keiner entzieht, gleicht der Beitragsservice (ehemals GEZ) in regelmäßigen Abständen den eigenen Datenbestand mit denen der Einwohnermeldeämter ab. Nächsten Monat ist es wieder soweit.

Um Rundfunkbeitrag-Preller zu finden: Beitragsservice gleicht Daten mit Meldeämtern ab

Ab 6. November 2022 startet der bundesweite Meldedatenabgleich. Dann erhält der Beitragsservice Zugriff auf ausgewählte Daten der Meldeämter zu allen volljährigen Bürgern und gleicht sie mit dem eigenen Datenbestand ab (Quelle: Presseportal). Lässt sich jemand nicht zu einer Wohnung zuordnen, für die bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird, bekommt er ab 10. Januar 2023 Post vom Beitragsservice und wird um Rückmeldung gebeten.

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Den Brief sollten die Angeschriebenen nicht ignorieren. Denn: Melden sich Angeschriebene nicht zurück, erfolgt eine automatische Anmeldung für den Rundfunkbeitrag. Der Beitragsservice geht dann davon aus, dass für die Wohnung der Rundfunkbeitrag zu entrichten sei. Bei Rückmeldung, dass noch kein Beitrag bezahlt werde, erfolgt ebenso eine Anmeldung. Wenn der Rundfunkbeitrag bereits gezahlt werde, sollen die Angeschrieben ihre Beitragsnummer mitteilen – dann werden ihre Daten unverzüglich gelöscht.

Laut Beitragsservice geht die Rückmeldung am einfachsten online über rundfunkbeitrag.de/meldedaten oder über den QR-Code, der dem Schreiben beiliegen wird.

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