Die öffentlich-rechtliche Rundfunklandschaft in Deutschland steht vor einer möglicherweise tiefgreifenden Reform, die erhebliche Veränderungen mit sich bringen könnte. Die Reform könnte auch eine Überarbeitung des Beitragssystems beinhalten, wobei eine parlamentarische Zustimmung eventuell nicht mehr zwingend notwendig ist.
Rundfunkbeitrag: Reform bei ARD und ZDF möglich
Für eine mögliche Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland hat die Rundfunkkommission der Länder neue Arbeitsgruppen gebildet. Diese sollen verschiedene Aspekte des Rundfunks untersuchen und Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Dabei geht es unter anderem um Strukturen und Vergütungen der Sender, aber auch um interne Kontrollmechanismen und Finanzierungssysteme.
Diskutiert wurden unter anderem die Gehälter, insbesondere die der Intendanten. Auch die generelle Möglichkeit, vom bisherigen Intendantenprinzip abzuweichen, wurde zumindest angesprochen. Dem Vernehmen nach soll ein Kompromiss durchaus erreichbar sein (Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung). Die Machtposition der Intendanten könnte damit in Zukunft deutlich eingeschränkt werden.
Die Rundfunkkommission plant auch eine Überarbeitung des Beitragsverfahrens. Die Gebührenkommission KEF soll den Rundfunkanstalten auf der Grundlage ihres Finanzbedarfs einen so genannten Beitragskorridor vorgeben, der regelmäßig überprüft wird. Dieser Korridor soll nicht verändert werden, solange er die Kosten der Aufgabenerfüllung deckt. Damit würde die alle vier Jahre erforderliche Zustimmung der Länderparlamente obsolet.
So teuer ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland:
Rundfunkbeitrag bleibt vorerst bei 18,36 Euro
Mit einer schnellen Entscheidung ist nicht zu rechnen. Die endgültigen Reformvorschläge werden voraussichtlich erst im März oder sogar erst im Juni 2024 zur Diskussion stehen. Beitragszahler sollten sich daher schon jetzt darauf einstellen, dass der monatliche Rundfunkbeitrag vorerst bei 18,36 Euro bleiben wird.