Eine Stadt und eine Gemeinde in Deutschland haben entschieden, nicht gezahlte Rundfunkbeiträge nicht mehr einzutreiben. Stattdessen übernimmt nun der Beitragsservice selbst. Die Änderung folgt einer Neuregelung im Vollstreckungsgesetz.
Rundfunkbeitrag: Stadt Balve stellt Vollstreckung ein
Die Stadt Balve in Nordrhein-Westfalen wird ab sofort nicht mehr selbst aktiv, wenn Einwohner den Rundfunkbeitrag nicht zahlen. Statt die Stadtverwaltung mit der Eintreibung säumiger Rundfunkbeiträge zu beauftragen, übernimmt diese Aufgabe nun der Beitragsservice (Quelle: Westfalenpost). Auch die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde, ebenfalls aus NRW, will keine Vollziehungsbeamte mehr losschicken.
Die Umstellung ist Teil einer umfassenden Neuregelung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen, die Anfang 2024 in Kraft getreten ist. Ein Sprecher der Stadtverwaltung Balve erklärt, dass die Kommunen durch die Umstellung erheblich entlastet werden.
Bis zum Jahreswechsel waren sie für das Eintreiben der Beiträge zuständig, was nicht selten zu komplizierten und nervenaufreibenden Auseinandersetzungen geführt habe, so der Sprecher.
In Balve selbst sind derzeit noch 74 offene Forderungen mit einem Gesamtvolumen von rund 24.561 Euro zu bearbeiten, die nun an den Beitragsservice übergeben werden. Der Beitragsservice, der rund 46 Millionen Beitragskonten in Deutschland verwaltet, ist nun für das gesamte Vollstreckungsverfahren zuständig.
So teuer ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland:
Rundfunkbeitrag: Zahlungspflicht bleibt bestehen
Auch wenn Balve die Zuständigkeit für den Vollzug abgibt, bleibt die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags für die Bürger der Stadt bestehen.
Wer nicht von der früheren GEZ-Gebühr befreit ist, zahlt als Haushalt einen Beitrag von 18,36 Euro pro Monat, der an die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio geht. Die zuständige Gebührenkommission KEF hatte zuletzt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent empfohlen.