Geht es nach Samsung, dann handelt es sich beim Smartphone Galaxy S7 aus dem Jahr 2016 gar nicht um ein Smartphone. Stattdessen wäre die Bezeichnung Taschencomputer viel passender. Mit dieser Ausrede wollte der südkoreanische Konzern Steuern sparen – doch daraus ist letztlich nichts geworden.
Samsung: Das Galaxy S7 ist gar kein Handy
Mittlerweile dürften die Verkaufszahlen des im Jahr 2016 veröffentlichten Smartphones Galaxy S7 kaum noch Relevanz haben. Vor ein paar Jahren war das natürlich noch anders. Wie sich jetzt herausstellt, wollte Samsung zumindest in Südafrika die Behörden davon überzeugen, dass es sich beim Galaxy S7 gar nicht um ein Smartphone handeln würde. Stattdessen wäre es eher eine Art Taschencomputer, für den geringere Einfuhrgebühren gelten.
Obwohl es sich beim Galaxy S7 ganz bestimmt um ein Smartphone handelt, bezeichnet Samsung das Handy lieber als ein „Gerät, das den Anschluss an ein drahtloses Kommunikationsnetz zur Übertragung oder zum Empfang von Sprache oder anderen Tönen, Bildern oder Daten ermöglicht“. Um ein „Telefon für zellulare Netzwerke“ würde es sich bei dem Smartphone aber nicht handeln, weshalb entsprechende Gebühren in Südafrika auch nicht zu bezahlen wären.
Samsung zufolge liegt die primäre Funktion des Galaxy S7 darin, eine Verbindung ins Internet herzustellen, um dort Inhalte anzuschauen. Die Telefonie-Funktion sei dabei nicht mehr als Beiwerk. An der Definition Samsungs ist auch interessant, dass der vermeintliche Taschencomputer Galaxy S7 nicht mal DeX unterstützt, um das Handy auf einem großen Bildschirm mit Maus und Tastatur bedienen zu können.
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Behörden: Das Galaxy S7 ist sehr wohl ein Handy
Die zuständigen Behörden in Südafrika wollten von Samsungs Vorstoß nichts wissen, wie SamMobile schreibt. Samsungs Antrag auf Rückerstattung gezahlter Gebühren wurde abgelehnt – mit zusätzlichen Kosten für Samsung. Nur weil auf dem Smartphone auch Elemente eines Notebooks oder Desktop-Computer zu finden seien, handele es sich dennoch prinzipiell um ein Telefon, so die erfolgreiche Argumentation.