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Samsung-Mitarbeiter haben die Nase voll: So kann es nicht weitergehen

Bei Samsung Electronics streiken die Mitarbeiter. (© GIGA)
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Das gab es bei Samsung noch nie: Die Beschäftigten sind in einen dreitägigen Streik getreten. In Südkorea fordern sie mehr Lohn und Urlaub. Sollte Samsung nicht auf die Forderungen eingehen, wird die Chipproduktion unterbrochen.

Streik bei Samsung Electronics in Südkorea

Tausende Beschäftigte von Samsung Electronics haben drei Tage lang die Arbeit niedergelegt, um für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen zu demonstrieren. Sie fordern mehr Geld, ein besseres Bonussystem und einen zusätzlichen Urlaubstag. Es ist der erste Streik in der 55-jährigen Geschichte von Samsung Electronics, dem weltweit führenden Hersteller von Speicherchips.

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Aufgerufen zu diesem historischen Streik hatte die National Samsung Electronics Union, die rund 28.000 Mitglieder vertritt. Die Arbeitnehmervertretung ist mit dem Angebot von Samsung, die Löhne um 5,1 Prozent zu erhöhen, nicht einverstanden. An einer Kundgebung auf dem Samsung-Campus in Hwaseong nahmen 4.000 Beschäftigte teil.

Die Gewerkschaft hat bereits mit weiteren Maßnahmen gedroht, sollte das Management nicht auf die Forderungen eingehen. Die Chipproduktion könnte unterbrochen werden. Dies wiederum könnte zu einer weiteren Eskalation des Konflikts führen.

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Entgegen den Befürchtungen einiger Analysten gibt Samsung an, dass der Streik bisher keine Auswirkungen auf die Produktion habe. Dies liege unter anderem daran, dass ein Großteil der Chipproduktion bereits automatisiert sei (Quelle: heise online).

Samsung ist ein riesiger Konzern, der fast alles herstellt:

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Eingeschränktes Streikrecht in Südkorea

Das Streikrecht ist in der südkoreanischen Verfassung verankert, wird jedoch durch zahlreiche Vorschriften und Gesetze stark reglementiert. So dürfen Beschäftigte nur gegen ihren direkten Arbeitgeber streiken, was in einer Wirtschaft mit vielen Subunternehmern oft problematisch ist. Einschränkend und einschüchternd ist auch der Straftatbestand der „Geschäftsbehinderung“, der häufig gegen Streikende angewandt wird und sogar zu Gefängnisstrafen führen kann.

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