Panasonic verlängert die Garantiezeit für bestimmte OLED-Fernseher auf fünf Jahre. Die Garantieverlängerung gilt sogar rückwirkend für bestimmte OLED-TVs, die ab dem 1. April 2023 gekauft wurden. Andere Hersteller wie Samsung und Philips bieten weniger.
Panasonic: Garantieverlängerung für OLED-TVs
Der japanische Elektronikhersteller Panasonic hat die Garantie für bestimmte OLED-Fernseher auf fünf Jahre verlängert. Konkret betroffen sind Fernseher der Serien MZW2004, MZW984 und MZ1500. Nach Angaben des Herstellers gilt die Garantieverlängerung sowohl in Deutschland als auch in Österreich.
Teilweise kommen auch Bestandskunden in den Genuss der längeren Garantie. Wer einen der OLED-Fernseher ab dem 1. April 2023 gekauft hat, profitiert ebenfalls von der Verlängerung. Die Aktion läuft bis 31. Dezember 2024.
Die Verlängerung der Garantie sei ein „klarer Vertrauensbeweis“ in die eigenen Produkte und eine Reaktion auf die stetig wachsenden Ansprüche der Verbraucher an die Langlebigkeit und Zuverlässigkeit von Elektronik. Die genauen Bedingungen der Panasonic-Aktion und eine Liste der betroffenen Modelle können online eingesehen werden (Quelle: Panasonic).
Während Panasonic die Garantie auf Herstellungs- und Materialfehler ausweitet, bleibt ein kritischer Punkt weiterhin unberücksichtigt: Die neuen Garantiebestimmungen schließen explizit OLED-Einbrenneffekte aus, also permanente Nachbilder. Das könnte für einige Kunden ein Wermutstropfen sein, vor allem im Vergleich zu Konkurrenten wie LG, die solche Schäden in ihrer Standardgarantie abdecken. LGs Garantie läuft prinzipiell nur über zwei Jahre. Fünf Jahre gibt es hingegen beim OLED-Panel selbst. Samsung und Philips bieten generell nur zwei Jahre Garantie.
So findet ihr den richtigen Fernseher:
Panasonic-Garantie: Registrierung nicht notwendig
Panasonic betont die Einfachheit der neuen Garantie: Komplizierte Registrierungsprozesse oder versteckte Klauseln gebe es nicht. Kunden müssen bei Problemen lediglich ihren Kaufbeleg beim Händler vorlegen, um die erweiterte Garantie in Anspruch nehmen zu können.