Google hat eigentlich strikte Vorgaben gemacht, wenn es um „Seamless Updates“ geht, die ab Android 13 für jeden Smartphone-Hersteller gelten, der Google-Dienste nutzen möchte. Für Samsung scheint das Unternehmen aber eine Ausnahme zu machen, denn die Funktion fehlt auf den neuesten Galaxy-S23-Smartphones.
Samsung Galaxy S23 kommt ohne „Seamless Updates“
Samsung hat mit dem Galaxy S23, S23 Plus und S23 Ultra insgesamt drei neue Top-Smartphones vorgestellt, die an vielen Stellen stark verbessert wurden. Besonders der Wechsel des Prozessors hat einen großen Einfluss auf die Leistung und Akkulaufzeit, wie ich gerade selbst merke, während ich das Galaxy S23 teste. Eigentlich hatte ich mich darauf gefreut, dass Samsung mit Android 13 endlich gezwungen ist, auch „Seamless Updates“ zu verwenden. Doch das ist leider nicht der Fall, wie bei einer ersten Untersuchung aufgefallen ist:
Obwohl Google eigentlich alle Smartphone-Hersteller dazu verpflichtet, „Seamless Updates“ auf Geräten zu nutzen, die mit Android 13 auf den Markt kommen, ist die Funktion bei den neuen Galaxy-S23-Smartphones nicht integriert. Dabei sind „Seamless Updates“ sehr praktisch, denn neue Software-Updates werden einfach im Hintergrund installiert und sind nach einem Neustart direkt aktiv. Dazu werden zwei Partitionen verwendet, sodass ihr im Grunde kaum mehr etwas davon mitbekommt. Auf den Pixel-Smartphones funktioniert das hervorragend und würde sich auch auf Samsung-Handys gut machen.
Das ist unser erster Eindruck von Samsung Galaxy S23 Ultra:
Wieso darf Samsung darauf verzichten?
Samsung und Google vereint eine innige Partnerschaft. Das südkoreanische Unternehmen wird nicht zum ersten Mal bevorzugt. Man denke nur daran zurück, wie das Smartwatch-Betriebssystem Wear OS 3 für ein Jahr exklusiv für Samsung-Uhren bereitgestellt wurde, während andere Hersteller warten mussten. Dafür sorgt Samsung aber auch dafür, dass Millionen neue Nutzerinnen und Nutzer hinzukommen. Es wundert also nicht, dass Samsung bei Google eine Sonderstellung hat und auf Features verzichten darf, die für andere Hersteller eigentlich zur Pflicht gehören.