In Deutschland muss Amazon seine Preisangaben zum Teil ändern, wie das Frankfurter Landgericht entschieden hat. Es sei irreführend, mit Preisen zu werben, die letztlich nur für einen bestimmten Kundenkreis gelten. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.
Amazon verliert: Preise müssen für alle gelten
Vor dem Landgericht Frankfurt ist ein Rechtsstreit zwischen Amazon EU und der deutschen Wettbewerbszentrale zu Ende gegangen. Das Gericht folgte der Auffassung der Wettbewerbszentrale und untersagt es Amazon, mit Preisen zu werben, die nicht gleichermaßen für alle Kunden gelten.
Konkret ging es um ein Pulsoximeter. Bei Eingabe des Produktnamens Medisana PM 100 bei Google erschien eine Anzeige von Amazon, in der der Artikel zu einem günstigen Preis von 22,99 Euro beworben wurde. Erst nach einem Klick auf die Anzeige wurde Kunden deutlich gemacht, dass der angegebene Preis nur für Mitglieder von Amazon Prime gilt. Ohne Prime-Mitgliedschaft wollte Amazon mehr für den Artikel. Kunden sollten für das Pulsoximeter 29,99 Euro auf den Tisch legen.
Das Landgericht Frankfurt sieht darin eine irreführende Preiswerbung. Amazon habe eine wesentliche Information verschwiegen, nämlich dass der angegebene Preis nur bei bestehender Prime-Mitgliedschaft gelte.
Da Amazon sich gegen die Klage nicht verteidigt hat, handelt es sich um ein Versäumnisurteil. Es ist noch nicht rechtskräftig (Quelle: Wettbewerbszentrale).
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Amazon-Urteil: Werbung muss transparent sein
Amazon hat sich bisher nicht öffentlich zum Ausgang des Verfahrens geäußert. Anders sieht es bei der Wettbewerbszentrale aus. Diese stellt klar: Wer für ein Angebot wirbt, muss „deutlich und frühzeitig“ auf wesentliche Einschränkungen hinweisen. Werbung müsse transparent sein, das sei ein Grundsatz des Wettbewerbsrechts.